Die Landeskirche ist die kantonale staatskirchenrechtliche Organisation der rund 163'000 Berner Katholikinnen und Katholiken (Stand 2019). Sie besteht aus 33 Kirchgemeinden in den Regionen Bern, Mittelland, Oberland und Berner Jura.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Römisch-katholischen Kirche im Kanton Bern ist die Landeskirche demokratisch verfasst. Ihre höchsten Gremien sind das Landeskirchenparlament und der Landeskirchenrat, die Exekutive.
Sie stellt Aufgaben der Kirche auf kantonaler Ebene sicher. So ist sie seit 2020 verantwortlich für die Personaladministration der rund 100 Seelsorgenden sowie der Angestellten der Geschäftsstelle und der Fachstellen. Sie trägt ebenfalls die administrative Verantwortung für Fachstellen und die Anderssprachigen Gemeinschaften.
Auf schweizerischer Ebene arbeitet sie zusammen mit den anderen Landeskirchen in der Römisch-katholischen Zentralkonferenz RKZ mit.
Duale Struktur
Wie in den meisten Schweizer Kantonen, ist die Kirche auch im Kanton Bern dual strukturiert. Die Landeskirche arbeitet in finanziellen und strukturellen Belangen eng zusammen mit der Pastoral: dem Bistum Basel, den Pastoralräumen und den Pfarreien. Hier findet das kirchliche Leben mit Gottesdiensten, diakonischem Handeln, Seelsorge usw. statt. Die Bistümer sind auf schweizerischer Ebene in der Schweizerischen Bischofskonferenz SBK zusammengefasst.
Der Kurzfilm links stellt das duale System informativ und kurzweilig dar.
Geschichte der Landeskirche
271 Jahre lang ist der katholische Glaube im Kanton Bern verboten. Erst 1799 wird erstmals nach der Reformation von 1528 wieder eine Messe gefeiert. Der Weg zur Anerkennung als gleichberechtigte Kirche ist aber auch danach noch lang und steinig.
Zwar ist die Römisch-katholische Kirche im Kanton Bern seit 1893 als Landeskirche anerkannt. Doch erst 1982 kann die Römisch-katholische Landeskirche in ihrer heutigen Form, mit parlamentarischen Strukturen (Synode), geschaffen werden. Dies, nachdem das Berner Stimmvolk 1979 einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt hat.
2018 nimmt der Grosse Rat des Kantons Bern ein neues Landeskirchengesetz an, das den Landeskirchen grössere Autonomie, aber auch grössere Verantwortung gewährt. Die Röm.-kath. Landeskirche gibt sich eine komplett überarbeitete Kirchenverfassung, die am 1. September 2019 in Kraft tritt. Drei Monate später wird auch das neue kantonale Landeskirchengesetz gültig und stellt das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton auf eine neue Grundlage.
2022 feiert die Landeskirche das 40-jährige Jubiläum ihres Bestehens als eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaft.