Über uns

Die Landeskirche ist die kantonale staatskirchenrechtliche Organisation der rund 163'000 Berner Katholikinnen und Katholiken (Stand 2019). Sie besteht aus 33 Kirchgemeinden in den Regionen Bern, Mittelland, Oberland und Berner Jura.

Als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Römisch-katholischen Kirche im Kanton Bern ist die Landeskirche demokratisch verfasst. Ihre höchsten Gremien sind das Landeskirchenparlament und der Landeskirchenrat, die Exekutive.

Sie stellt Aufgaben der Kirche auf kantonaler Ebene sicher. So ist sie seit 2020 verantwortlich für die Personaladministration der rund 100 Seelsorgenden sowie der Angestellten der Geschäftsstelle und der Fachstellen. Sie trägt ebenfalls die administrative Verantwortung für Fachstellen und die Anderssprachigen Gemeinschaften.

Auf schweizerischer Ebene arbeitet sie zusammen mit den anderen Landeskirchen in der Römisch-katholischen Zentralkonferenz RKZ mit.

Duale Struktur

Wie in den meisten Schweizer Kantonen, ist die Kirche auch im Kanton Bern dual strukturiert. Die Landeskirche arbeitet in finanziellen und strukturellen Belangen eng zusammen mit der Pastoral: dem Bistum Basel, den Pastoralräumen und den Pfarreien. Hier findet das kirchliche Leben mit Gottesdiensten, diakonischem Handeln, Seelsorge usw. statt. Die Bistümer sind auf schweizerischer Ebene in der Schweizerischen Bischofskonferenz SBK zusammengefasst.

Der Kurzfilm links stellt das duale System informativ und kurzweilig dar.

Geschichte der Landeskirche

271 Jahre lang war der katholische Glaube im Kanton Bern verboten. Erst 1799 wurde erstmals nach der Reformation von 1528 wieder eine Messe gefeiert. Der Weg zur Anerkennung als gleichberechtigte Kirche war aber auch danach noch lang und steinig.

Zwar war die Römisch-katholische Kirche im Kanton Bern seit 1893 als Landeskirche anerkannt. Doch erst 1982 konnte die Römisch-katholische Landeskirche in ihrer heutigen Form, mit parlamentarischen Strukturen (Synode), geschaffen werden. Dies, nachdem das Berner Stimmvolk 1979 einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt hatte.

2018 nahm der Grosse Rat des Kantons Bern ein neues Landeskirchengesetz an, das den Landeskirchen grössere Autonomie, aber auch grössere Verantwortung gewährte. Die Röm.-kath. Landeskirche gab sich eine komplett überarbeitete Kirchenverfassung, die am 1. September 2019 in Kraft trat. Drei Monate später wurde auch das neue kantonale Landeskirchengesetz gültig und stellte das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton auf eine neue Grundlage.

Ausführliche Geschichte