Samstag, 17. – 18. Juni 2023
Weil die Verstorbenen einen Namen haben
Über 51’000 Menschen sind in den letzten Jahren gestorben auf der Flucht in Richtung Europa. Die Aktion «Beim Namen nennen» gedenkt ihrer und protestiert gegen ihren Tod. Zum Flüchtlingstag werden ihre Namen laut vorgelesen und auf Stoffstreifen an Kirchen gehängt. In Bern bei der Heiliggeistkirche am Bahnhofplatz, in Thun bei der Markuskirche.
Die Zahl der Todesopfer, die auf gefährlichen Fluchtwegen nach Europa umgekommen sind, steigt jährlich an. Und die Dunkelziffer ist hoch: Die Aktion «Beim Namen nennen – über 51'000 Opfer der Festung Europa» gedenkt dieser Menschen. Am Wochenende vom 17. bis 18. Juni werden ihre Namen vorgelesen und auf weisse Stoffstreifen geschrieben, die an vielen Kirchenfassaden in Schweizer und Deutschen Städten hängen werden.
Das Projekt, das 2019 in der Heiliggeistkirche Bern begann, wächst von Jahr zu Jahr und findet schweizweit in Basel, Bern, Chur, Genf, Lausanne, Luzern, Neuchâtel, St. Gallen, Thun und Zürich statt. Auch in Deutschland wurde die Idee aufgenommen – bisher in Berlin, Braunschweig, Dortmund, Essen, Frankfurt und Kehl.
Petition Resettlement-Programm
Die mitwirkenden Städte haben gemeinsam eine Petition formuliert zur Wiederaufnahme des Resettlement-Programms der Schweiz. Die Kantone sollen gegenüber dem Bund die Bereitschaft formulieren, Resettlement-Flüchtlinge aufzunehmen. Resettlement ist eines der bewährten Instrumente, die sichere Fluchtwege ermöglichen und die gefährliche Reise über die Meere unnötig machen. Die Bittschrift möchte, dass die Schweiz so schnell als möglich das von Bundesrätin Karin Keller-Suter vor Weihnachten 2022 ausgesetzte Programm wieder aufnimmt: Unser Land hat sich verpflichtet, bis Ende 2023 insgesamt 1’600 besonders verletzliche Personen aufzunehmen. Noch immer warten 800 Menschen sehnlichst darauf, aus prekären Verhältnissen direkt in die Schweiz reisen zu können. Nun soll der Bundesrat diese Einreisen wieder ermöglichen. Er ist dabei aber auf die Unterstützung der Kantone angewiesen.
Mit Schreibstationen
Seit Mitte Mai werden all die tödlichen Ereignisse auf Stoffstreifen geschrieben. Je eine Schreibstation befindet sich in der Berner Heiliggeistkirche und in der Thuner Markuskirche. Gemeinden, Gruppen, Schulen und auch Einzelpersonen sind eingeladen, Stoffstreifen zu beschriften und damit den Verstorbenen zu gedenken. Am 17. Juni ab 12 Uhr werden in einer Gedenkaktion in der Heiliggeistkirche die Namen der Verstorbenen vorgelesen und die Umstände ihres Todes genannt. Immer zur vollen Stunde gibt es Musik und Performances. Zudem werden die beschrifteten Stoffstreifen draussen aufgehängt. Das Mahnmal in Bern steht bis am 30. Juni.
www.beimnamennennen.ch oder www.offene-kirche.ch
Samstag, 17. Juni, 11.30 - Schweigen für Geflüchtete
Ein Schweigekreis, «Cercle de Silence», auf dem Bahnhofplatz Bern. Organisiert von Asylsuchenden und den Berner Kirchen zum Flüchtlingstag.
Du bist gezwungen deine Heimat zu verlassen. Krieg, Krisen und Konflikte haben gemäss dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge im Jahr 2022 rund 103 Millionen Menschen vertrieben. Doch was, wenn das Land in das man flieht, keinen Schutz bietet, sondern man einen negativen Asylentscheid erhält und abgewiesen wird?
Im März 2023 lebten im Kanton Bern gemäss Migrationsdienst 589 abgewiesene Asylsuchende in Nothilfe. Abgewiesene Asylsuchende und die Kirchen in Bern, gedenken schweigend 30 Minuten lang gemeinsam den auf der Flucht verstorbenen Menschen und setzen ein Zeichen für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers in der Schweiz, die in einer sehr schwierigen Situation leben.
In Nothilfe zu leben bedeutet, Du hast zehn Franken pro Tag für Ausgaben wie Essen, Kleidung und öffentlichen Verkehr. Du darfst nicht arbeiten und keine Ausbildung machen, obwohl Du eine Arbeits- und Ausbildungsstelle hättest. Du lebst oft viele Jahre in einem Rückkehrzentrum. Das bedeutet viel Stress. Deshalb hoffen die Betroffenen, Papiere zu bekommen, um selbstständig sein zu können. Das Recht eine Ausbildung zu machen und Lohnarbeit nachgehen zu dürfen. Heiraten zu können und zu den Partner:innen auch in Nachbarkantone ziehen zu dürfen.