Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Der Kirchgemeinderat ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude sowie für weitere Verwaltungsaufgaben. Er organisiert die Kirchgemeindeversammlung, vollzieht deren Entscheide und ist verpflichtet, über die Verwendung der Gelder öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Kirchgemeinderat Guthirt Ostermundigen
Unser Kirchgemeinderat setzt sich aus sieben Mitgliedern der Pfarreigebiete Ostermundigen, Stettlen, Ittigen und Bolligen zusammen, in denen rund 7500 Katholik:innen leben.
Der Kirchgemeinderat ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde; eine Amtsdauer beträgt vier Jahre. Ihm stehen in der Verwaltung der Kirchgemeinde alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Kantons oder der Gesamtkirchgemeinde Bern einem anderen Organ übertragen sind.
Kirchgemeinderat
Ein Sitz sowie die Stelle der Protokollführer:in sind momentan vakant.- Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 26.11.2023pdf · 355 kb
- Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26.11.2023pdf · 266 kb
Kontakt
Haben Sie Fragen oder sind Sie interessiert an der Mitarbeit im Kirchgemeinderat?