Informationen zur Kirchgemeinde
Die Pfarreien sind kirchenrechtliche Institutionen, die dem Bistum beziehungsweise schlussendlich der Weltkirche und somit dem Papst unterstehen. Im Gegensatz dazu sind die Kirchgemeinden im Kanton Bern staatskirchenrechtliche Institutionen, die dem Kanton unterstehen.
Die Aufgaben des Kirchgemeinderats
Wesentliche Aufgaben des Kirchgemeinderats sind die Verwaltung der finanziellen Mittel, das Personalwesen und die Verantwortung für Liegenschaften und Infrastruktur. Ausserdem tragen die Kirchgemeinderäte dazu bei, dass die Interessen der Pfarreien angemessen nach außen getragen werden.