Hinweise zur Anstellung
Qualifikationsprofile/ Berufsbilder
Im August 2023 haben die Deutschschweizer Bischöfe die beiden Qualifikationsprofile «Katechet:in mit fachausweis Formodula» und «Religionspädagog:in mit Diplomabschluss oder Bachelor of Arts in Religionspädagogik» verabschiedet.
Beide Dokumente schaffen viel Klarheit über die Ausbildungen und Tätigkeitsfelder von Katechet:innen und sind damit wichtige Grundlagen für die konkrete Anstellung von Katechet:innen in den Pfarreien und Pastoralräumen.
Anstellungsrichtlinien
Aufbauend auf den beiden Qualifikationsprofilen «Katechet:in mit Fachausweis Formodula» und «Religionspädagog:in mit Diplomabschluss oder Bachelor of Arts in Religionspädagogik» hat der Landeskirchenrat röm.-kath. Landeskirche des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Religionspädagogik Anstellungsrichtlinien erlassen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Anstellungsrichtlinien empfehlen,
- Katechet:innen zu einem fixen Pensum anzustellen, das eine verlässliche Planung auf beiden Seiten über einen längeren Zeitraum möglich macht.
- Aufgabenbereiche in einem gemeinsam erstellten Pflichtenheft verbindlich zu klären
- Arbeitszeit und Ferienbezug in einer Zeiterfassungstabelle zu dokumentieren, so dass diese Punkte im Mitarbeitergespräch besprochen werden können.
Hier das entsprechende Dokument dazu.
Mustervertrag
Den Arbeitsvertrag für Katechetinnen und Katecheten stellt die zuständige Staatskirchenrechtliche Behörde auf Empfehlung der pastoralen Leitungsperson aus. Aus diesem Grund wird der vertrag auch zu dritt von der Anzustellenden Katechetin, der personalverantwortlichen Person der anstellenden Behörde und der pastoralen Leitungsperson unterzeichnet.
Musterpflichtenheft
Im Pflichtenheft wird festgehalten, welche Aufgaben und Arbeiten, der anzustellenden Katechetin/ dem anzustellenden Katecheten genau übertragen werden. Dieser Klärungsprozess ist eine pastorale Frage. Darum wird das Pflichtenheft von der anzustellenden Katechetin/ dem anzustellenden Katecheten und der pastoral vorgesetzten Person unterzeichnet. Allenfalls kann es sinnvoll sein, die Katecheseverantwortliche Person im Pastoralraum mitunterzeichnen zu lassen.
Berechnungshilfe für die Ermittlung des Pensums
Bei der Anstellung werden auf Basis des Pflichtenhefts/ des Stellenbeschriebs die Stellenprozente ermittelt, zu welchen der künftige Katechet/ die künftige Katechetin angestellt werden soll.
Dazu stellt das Netzwerk Katechese Schweiz ein Hilfsmittel zur Verfügung.
Hilfsmittel für die Arbeitszeiterfassung
Die Fachstelle Religionspädagogik stellt auf jedes Schuljahr hin ein Zeiterfassungstoll für die Katechese zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel dient der gegenseitigen Vergewisserung, dass die im Pflichtenheft definierten Arbeiten und Aufgaben in dem im Arbeitsvertrag definierten Stellenumfang geleistet werden können. Insofern ist dieses Hilfsmittel auch ein wichtiges Instrument für die Planung von Katechese.
Dokumente für das Mitarbeitergespräch
Coming soon…
Haben Sie Fragen rund um Anstellung und Besoldung? Wir geben Ihnen gerne Auskunft
Judith Furrer Villa
Fachstelle Religionspädagogik
Zähringerstrasse 25
3012 Bern
031 544 54 30
Mail