Trauung

Liebes Brautpaar

Wir Seelsorger freuen uns, Sie auf dem Weg zu Ihrer kirchlichen Hochzeit zu begleiten.

Da die Lebenswege, die Menschen zu einer Trauung führen, ganz unterschiedlich sind, geben wir Ihnen hier nur einige grundlegende Informationen zur kirchlichen Trauung.
Weitere Angaben - und ganz besonders auch die Vorbereitung Ihrer persönlichen Hochzeitsfeier - ergeben sich im direkten Gespräch mit dem Priester oder Diakon, welcher bei Ihrer Trauung assistieren wird.

Für die Hochzeitsfeier können Sie selbstverständlich auch einen auswärtigen Priester oder Diakon anfragen, das Traugespräch - beim dem auch das Ehedokument ausgefüllt wird -, findet dennoch im Pastoralraum statt.

Die kath. Kirche versteht die Trauung als Sakrament. Im Sakrament wird den Menschen die Liebe und Treue Gottes dauerhaft und unwiderruflich zugesprochen. Das Ja der beiden Partner zueinander, das sich im Alltag weiter entfaltet, ist das Zeichen dafür.
Die ref. Glaubensgemeinschaften verstehen die Trauung als Segensgottesdienst für das Ehepaar, die Ehe selber wird auf dem Standesamt geschlossen.


Was gilt es bei der kirchlichen Trauung zu beachten?
Grundsätzlich werden die Trauungsformen der Landeskirchen gegenseitig anerkannt, eine Trauung von Paaren mit unterschiedlichen Konfessionen ist daher auch gleichzeitig ökumenisch.

Eine Trauung in der röm.-kath. Kirche ist möglich:
- Wenn Sie und/oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin katholisch getauft sind. (Wenn eine der beiden Personen nicht katholisch ist, spricht man von einer «Mischehe»; diese kann ebenfalls sakramental in der katholischen Kirche geschlossen werden.)
- Wenn beide ledig oder allenfalls verwitwet sind. (Bei Geschiedenen sind zusätzliche Abklärungen nötig, um festzustellen, ob eine kirchliche Heirat möglich ist.)
- Wenn beide Brautleute in allen wesentlichen Punkten über die Ehe so denken wie die Kirche.
- Wenn kein anderes Ehehindernis vorliegt.


Wenn Sie in der Kirche heiraten, soll durch den kirchlichen Rahmen eines Gottesdienstes Ihrem Entschluss zum gemeinsamen Leben ein besonderer Ausdruck verliehen werden. Die Kirchen erwarten aber, dass Sie sich auch wirklich zur Kirche zugehörig fühlen.
Für gemsichtkonfessionelle Paare besteht auch die Möglichkeit, dass Sie vor einer ref. Pfarrerin/einem ref. Pfarrer heiraten. Damit diese Ehe kirchlich «gültig» ist, ist es wichtig, dass Sie auch diese Trauung vorgängig beim kath. Pfarramt anmelden und das Ehedokument ausfüllen. So kann vom Pfarramt beim Bistum eine Formdispens eingeholt werden.

Was benötigt man zur Anmeldung der Trauung?
Bei der Anmeldung zur Trauung im kath. Pfarramt Ihres Wohnorts benötigen Sie Ihren Taufschein.
Dieser Taufschein für Brautleute ist ein Auszug aus dem Taufbuch der kath. Taufpfarrei mit Firmdatum und Ledigenstatus.
Da ref. Christen den Taufschein bei der Taufe erhalten und dieser deshalb (im Regelfall) nichts über den Zivilstand aussagen kann, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Taufschein einen Zivilstandsnachweis den Sie auf dem Zivilstandsamt einholen können. Wenn Sie schon länger zivil verheiratet sind und jetzt kirchlich heiraten möchten, kann dieser Zivilstandsnachweis auch in der Art eingeholt werden, dass er über den Ledigenstand vor dieser zivil geschlossenen Hochzeit Auskunft gibt. Dieser Ledigenstandsnachweis wird vom Zivilstandsamt ihres Heimatortes ausgestellt.

Wenn Sie in einer Kirche heiraten wollen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem katholischen Pfarramt Ihres Wohnortes Kontakt auf.

Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung des Gottesdienstes, die Daten der Ehevorbereitungskurse im Bistum Basel und den Link zur kath. Fachstelle Ehe - Partnerschaft - Familie in Bern.

Silberne und Goldene Hochzeit

Wir Seelsorger freuen uns auch, mit Ihnen den Gottesdienst Ihres Ehejubiläums zu planen und diesen mit Ihnen zu feiern. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da.

Jeweils Anfang September feiert Bischof Felix Gmür mit allen Paaren des Bistums, die dies wünschen, einen gemeinsamen Gottesdienst zur Feier der Goldenen Hochzeit. Die Einladung zu diesem Festgottesdienst erscheint üblicherweise im Frühjahr im Pfarrblatt.

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