Todesfall

Was tun, wenn jemand gestorben ist?


Nach einem Todesfall müssen verschiedene Institutionen und Ämter informiert werden.
Der folgende Überblick zeigt Ihnen, wie Sie richtig vorgehen:

Ist jemand zu Hause gestorben, muss der Hausarzt benachrichtigt werden, damit dieser den Tod bestätigen und die Todesbescheinigung ausstellen kann. Sie benötigen diese Bescheinigung anschliessend für die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt.

Ist der Tod im Spital, in der Seniorenresidenz, im Altersheim usw. eingetreten, erfolgt die Meldung an das Zivilstandsamt direkt durch die jeweilige Institution. Diese besorgt auch die ärztliche Todesbescheinigung.
Bei Tod durch Unfall oder Suizid ist die Polizei beizuziehen. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen.

Ein Todesfall muss immer dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Im Zivilstandsamt werden folgende Unterlagen der oder des Verstorbenen benötigt:

- Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (für Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene; für ledige Personen: Heimatschein)
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Bei Ausländerinnen und Ausländern sind zusätzlich der Pass der oder des Verstorbenen, der Ausländerausweis, der Eheschein und der Geburtsschein mitzubringen. Ausserdem ist das Konsulat des Heimatlandes zu benachrichtigen.

Zur Meldung an das Zivilstandsamt sind verpflichtet: der Ehegatte/die Ehegattin, die Kinder und deren Ehegatten, sodann der Reihe nach, die der oder dem Verstorbenen nächstverwandte ortsanwesende Person, der Vorsteher des Haushalts bzw. die Leitung des Heims, in dem der Tod erfolgte, und schliesslich jede Person, die beim Tod zugegen war. Andere Personen, wie z.B. Vertreter von Bestattungsinstituten, können den Todesfall nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen melden.

Bevor Sie mit dem zuständigen Amt oder dem Bestattungsinstitut den Termin für die Abdankung und die Beerdigung festlegen, nehmen Sie bitte mit dem Wohnortspfarramt der/des Verstorbenen Kontakt auf. Die zuständigen Bestattungsämter verfügen auch über unsere Kontaktdaten ausserhalb der Öffnungszeiten unserer Pfarreisekretariate (siehe Pfarrblatt.)

Der Seelsorger wird mit Ihnen einen Termin ausmachen, um den Beerdigungsgottesdienst zu besprechen.

Ein Beerdigungsgottesdienst soll eine persönliche Feier sein. Deshalb ist es gut, sich zu überlegen, was der oder dem Verstorbenen und den Angehörigen entspricht (U. a.: Halten wir die Abdankung in einem Wortgottesdienst oder in einer Eucharistiefeier? Soll ein Lebenslauf verlesen werden? Wird eine besondere musikalische Gestaltung gewünscht?).

Wenn die oder der Verstorbene zu unserer Kirchgemeinde gehört, sind die Feier des Beerdigungsgottesdienstes (inkl. Organist) sowie die seelsorgerliche Begleitung der Angehörigen kostenlos.

Wer sich nicht in der Lage fühlt, alles Organisatorische rund um die Bestattung selbst zu erledigen, kann ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Es ist durchaus möglich, nur einzelne Dienstleistungen durch ein Bestattungsinstitut ausführen zu lassen.


Der Herr segne uns in unserem Leid und in unserer Trauer.
Der Herr zeige uns sein Antlitz, dass wir ihn sehen und seine Nähe erspüren.
Der Herr behüte uns in unserer Betroffenheit und Not, in unserem Zurückgelassensein und Alleinsein.
Der Herr wende uns sein Antlitz zu und sei uns gnädig, dass wir in seiner Kraft tragen können, was uns aufgetragen ist.
Der Herr schenke uns seinen Frieden, die Versöhntheit mit ihm und das Verstehen untereinander.
Wir geben unseren Verstorbenen in Gottes Leben, Licht und Liebe.
Wir geben uns selber in Gottes Obhut und Erbarmen. Amen.

Über den Tod hinaus

Eine Messe für Verstorbene bestellen?
Nicht nur in den traditionell katholisch geprägten Gegenden, auch bei uns im Oberaargau werden bis auf den heutigen Tag Messen für Verstorbene 'bestellt'. Dahinter steht die gute Absicht, den Verstorbenen weiter zu gedenken und sie Gott zu empfehlen.

In der Feier der Eucharistie bekennen die Angehörigen, Freunde und Nachbarn ihren Glauben und ihre Hoffnung, dass die Verstorbenen in der Gemeinschaft mit Gott leben, zu der alle Menschen gerufen sind. Das Seelenheil eines Verstorbenen können wir jedoch um kein Geld der Welt erkaufen.

In früheren Zeiten diente die Geldspende aus Anlass der Gedenkmesse dem Unterhalt des Geistlichen und der Kirche. Beide sind in unserem Bistum durch die Kirchensteuer weitgehend gesichert. Deshalb wird die Geldspende heute vornehmlich für karitative Zwecke eingesetzt.

Das Stipendium für eine einzelne Messe beträgt im Regelfall CHF 10.--.

Eine Jahrzeitstiftung über 20 Jahre - gem. Art. 245, 246 und 249 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts und gem. den hierüber geltenden kirchlichen Bestimmungen - wird mit CHF 250.-- von Seitens des Stifters/der Stifterin und einer u.a. vom bischöflichen Ordinariat unterzeichneten Urkunde über eine Jahrzeit-Stiftung (und der dazugehörigen Verpflichtung) abgeglichen.
Das die Stiftung annehmende Pfarramt - und der zugehörige Kirchgemeinderat - verpflichten sich, den Termin für die Gedenkmesse mit den Stiftern der Jahrzeitmesse während der Dauer der Stiftung abzusprechen.

Als ob es die Toten gäbe!
Herr, es gibt keine Toten,
es gibt nur Lebende,
auf unserer Erde und im Jenseits.

Herr, den Tod gibt es,
aber er ist nur ein Moment,
ein Augenblick, eine Sekunde, ein Schritt.

Der Schritt vom Vorläufigen ins Endgültige,
Der Schritt vom Zeitlichen ins Ewige.

Michel Quoist

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