Synodalrat Alois Studerus aus Thun ist ab dem 1. Oktober Leiter Personal und Finanzen bei der Landeskirche.

93 Prozent Ja

Die Kirchenverfassung tritt per 1. September in Kraft.

Die Kirchen werden ab nächstem Jahr etwas weniger mit dem Kanton Bern verbunden sein. Die Pfarrpersonen beispielsweise werden neu direkt von den Landeskirchen angestellt.

von Andreas Krummenacher

Die römisch-katholische Landeskirche nahm das zum Anlass, eine neue Kirchenverfassung zu erarbeiten. Diese konnte im November 2018 vom Parlament (Synode) verabschiedet werden. Die neue Kirchenverfassung wurde in der Folge den Kirchgemeindeversammlungen zur Abstimmung unterbreitet (siehe «pfarrblatt» Nr. 10).

Die Verwalterin der Römisch-katholischen Landeskirche, Regula Furrer Giezendanner, teilt nun mit, dass «gemäss den eingegangenen Abstimmungsprotokollen» die Stimmberechtigten die neue Kirchenverfassung mit einem «Ja-Stimmen-Anteil von 93,64% gutgeheissen haben». Damit tritt sie per 1. September 2019 in Kraft.

Der Synodalrat danke den Kirchgemeindemitgliedern für das Vertrauen und den Kirchgemeindebehörden für die Durchführung der Abstimmungen.

Neu in der Verwaltung

Weil nun die Pfarrpersonen von der Landeskirche direkt angestellt werden und auch mehr Geld zu verwalten ist, hat der Synodalrat Alois Studerus aus Thun zum Leiter Personal und Finanzen gewählt. Er wird die Stelle am 1. Oktober antreten.

Alois Studerus ist Personalfachmann und Logistikleiter. Er hat sich ausserdem in Management und der Projektleitung für Non-Profit-Organisationen weitergebildet. Zuletzt war er, so schreibt es die Landeskirche in einer Mitteilung, «in leitender Funktion bei der Distributionsbasis der Post in Ostermundigen».

 

Zum Dossier «Kirchenverfassung»

 

Diese Website nutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung der Site stimmen Sie deren Verwendung zu und akzeptieren unsere Datenschutzrichtlinien.