Andrea Zanetti: «Wen man im Ernstfall zur Seite haben möchte, ist eine wichtige Frage.» Foto: Pia Neuenschwander

«Beraten ist immer ein Geben und Nehmen»

Die letzten Dinge regeln - es gibt Hilfsangebote

Der Sozialberater Andrea Zanetti berät bei Pro Senectute in Liebefeld Senior:innen. Eines der vielen Themen sind Vorsorgedokumente. Wegen der demographischen Alterung ist diese Dienstleistung seines elfköpfigen Teamssehr gefragt.

von Luca D’Alessandro

Das revidierte Erwachsenenschutzgesetz von 2013 sieht – verglichen mit den vorausgehenden Regelungen – mehr Selbstbestimmung im Falle eines Verlusts der Urteilsfähigkeit vor. Viele Menschen wollen dieses Recht ausdrücklich wahrnehmen und ihren Willen schriftlich bekunden, etwa durch einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung, ein Testament oder eine Anordnung für den Todesfall.

Vorlagen und Checklisten für Senior:innen

Verschiedene Organisationen bieten bei diesem Thema Unterstützung an. Diese werde rege in Anspruch genommen, sagt Andrea Zanetti, Teamleiter der Sozialberatung bei Pro Senectute in Bern-Liebefeld. Auch die regelmässigen, rund 90-minütigen Infoveranstaltungen zum sogenannten «Docupass» fänden Resonanz. Diese Mappe umfasst «verschiedene Grundlageninformationen und Dokumente, die man selbst ausfüllen oder als Vorlage verwenden kann, etwa eine Checkliste für eine Patientenverfügung».

Sowohl Kurse als auch Beratungen werden vor allem von Senior:innen genutzt, die beispielsweise in den Medien vom Vorsorgeauftrag erfahren haben und sich überlegen, wen sie im Ernstfall zur Seite haben möchten. «Das ist eine ganz wichtige Frage», sagt Zanetti. «Sie hat viel mit Vertrauen zu tun, schliesslich gibt man die Vermögens- und Personensorge sowie den Rechtsverkehr in andere Hände. Häufig werden die eigenen Kinder oder nahestehende Bekannte definiert. Wichtig ist, dass die beauftragten Personen Bescheid wissen und sich in der Lage sehen, diese verantwortungsvolle Aufgabe im Ernstfall erfüllen zu können.»

Nicht alles definieren

Empfiehlt sich in jedem Fall ein Vorsorgedokument? «Nein», sagt Andrea Zanetti, «wenn keine Personen da sind, denen man vertraut, bringt ein Vorsorgeauftrag beispielsweise nichts. Auch weiss man nie, ob die vorgesehenen Personen nicht plötzlich auswandern, umziehen oder einem neuen, anspruchsvolleren Arbeitsalltag gegenüberstehen.» Er findet, es müsse nicht alles bis ins letzte Detail definiert sein. «Bei Verlust der Urteilsfähigkeit handeln Behörden professionell im Sinn und zum Wohl der betroffenen Person und in Absprache mit den Angehörigen.»

Im Rahmen seiner Beratertätigkeit wird Andrea Zanetti immer wieder mit Fragen zum Leben konfrontiert, die ihn reflektieren lassen. «Beraten ist immer ein Geben und Nehmen», sagt er, «im Dialog gelangen beide Parteien zu neuen Einsichten.» Wie wird er selbst seine Vorsorge regeln? «Zurzeit habe ich nur eine Patientenverfügung ausgefüllt. Die anderen Dokumente harren der Bearbeitung.»

 

Pro Senectute: Vorsorgeberatung und Docupass Informationskurse zum Docupass finden im Kanton Bern regelmässig an verschiedenen Standorten von Pro Senectute statt. Wer im Nachhinein eine Beratung wünscht, kann diese direkt bei einer der Beratungsstellen buchen.
Weitere Infos: https://be.prosenectute.ch

Caritas: Beratungstelefon und Vorsorgemappe Andrea Zanetti: «Wen man im Ernstfall zur Seite haben möchte, ist eine wichtige Frage.» © Credit Auch bei Caritas Schweiz kann man sich zum Thema Vorsorge telefonisch oder im persönlichen Kontakt beraten lassen, je nach Wunsch. Zudem bietet Caritas via Onlineshop eine Vorsorgemappe mit vier Broschüren an, die Fragen zu Sterben und Tod thematisieren. In der Mappe finden sich Vorlagen und Hinweise für eine Patientenverfügung, einen Vorsorgeauftrag, ein Testament sowie Anordnungen für den Todesfall.
Weitere Infos: www.caritas.ch/testament

 

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