Die Freiburger Generalstaatsanwalt ist nicht auf die Vorwürfe von Nicolas Betticher gegen den Westschweizer Bischof Charles Morerod eingetreten. Die Anschuldigungen waren der Justiz bereits bekannt, sie hätten sich nicht erhärtet oder mögliche Missbräuche seien verjährt.
Nicolas Betticher habe im Mai in einem Brief an die Vertretung des Vatikans in Bern Bischof Charles Morerod vorgeworfen, von sexuellen Missbräuchen, die drei Geistliche begangen haben sollen, gewusst und diese nicht angezeigt zu haben. Das teilt die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Morerod habe zwei von ihnen zu Ämtern ernannt, deren sie aufgrund ihrer Vergangenheit unwürdig gewesen seien, habe Betticher dem Bischof weiter vorgeworfen. Betticher ist ehemaliger Generalvikar des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg und zurzeit Pfarrer in Bern.
«Herausragende Zusammenarbeit» mit Polizei
Der Bischof habe dafür gesorgt, dass Bettichers Brief den Freiburger Ermittlern übergeben wurde, hiess es weiter. Zudem hob die Staatsanwaltschaft die «herausragende Zusammenarbeit» des Bistums mit der Polizei hervor. Auch Meldungen ohne strafrechtlichen Charakter würden der Polizei weitergeleitet.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die erhobenen Vorwürfe der Justiz bereits vor dem Schreiben vom Mai 2023 bekannt waren. Die Anschuldigungen hätten sich nicht erhärtet oder mögliche Missbräuche seien verjährt.
Weitere Vorwürfe irrelevant
Weitere Vorwürfe von Betticher gegen die Bischöfe Alain de Raemy und Peter Bürcher sowie den ehemaligen Nuntius Jean-Claude Périsset hätten sich entweder als unzureichend oder als strafrechtlich nicht relevant erwiesen. Laut dem Communiqué erliess der Generalstaatsanwalt folglich am Montag eine Nichtanhandnahmeverfügung.
Auch Churer Bischof ermittelt
Auch der Churer Bischof Joseph Bonnemain führt Ermittlungen im Zusammenhang mit den von Betticher erhobenen Vorwürfen. Papst Franziskus hat ihn am 23. Juni zum Sonderermittler bestellt. Unterdessen wird der Bischof dabei vom Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, unterstützt. Dies geschah auf Druck der Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), dem Dachverband der Kantonalkirchen. (sda/bal, via kath.ch)