Gruppenbild - die ersten zwölf Nationalrätinnen im Juli 1972: Elisabeth Blunschy, Hedi Lang, Hanny Thalmann, Helen Meyer, Lilian Uchtenhagen, Josi Meier, Hanna Sahlfeld (stehend v.l.n.r.), Tilo Frey, Gabrielle Nanchen, Liselotte Spreng, Martha Ribi und Nelly Wicky (sitzend v.l.n.r.). Foto: Keystone/Str.

Die Katholikinnen und das Frauenstimmrecht

Der unterschätzte Beitrag katholischer Kämpferinnen für die politische Gleichstellung

Aufgrund der Tatsache, dass die katholischen Männer bis Ende der 1960er Jahre das Frauenstimmrecht besonders stark ablehnten, wird der Beitrag der katholischen Kämpferinnen für die politische Gleichstellung arg unterschätzt.

Autor: Josef Lang*

Im Herbst 1934 gab es einen heftigen Konflikt zwischen der «Katholischen Schweizerin», dem Organ des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes (SKF), und den Jungkonservativen (heute Jung-CVP). Deren St. Galler Sektion hatte mit dem Hinweis auf die Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverbot für Frauen verlangt. Aber auch in den anderen Gegenden führten die katholischen Jungmänner eine heftige Kampagne gegen das «Doppelverdienertum». Die offizielle Zeitschrift der Schweizer Katholikinnen warf den Gegnern der Frauenberufstätigket vor, ihr «Trommelfeuer» erinnere an die «Herrenmenschen Mussolinis» und an «Hitler-Deutschland». Die Unterstellung war besonders brisant, weil die Jungkonservativen kurz zuvor gemeinsam mit den faschistischen Fronten eine Initiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung eingereicht hatten. Und die Härte der Polemik war umso auffälliger, als der Frauenbund damals das Frauenstimmrecht noch ablehnte. Als der SKF diese Haltung in den 1950er Jahren revidierte, war er mit einer Männergeneration konfrontiert, die in den 1930ern besonders frauenfeindlich agiert hatte.

Bischof verbietet einen Aufruf des Papstes

Beim nächsten Konflikt zwischen der «Schweizerin», wie sich das SKF-Organ seit 1943 nannte, und der katholischen Elite ging es um einen Aufruf des Papstes. Pius XII. hatte im Oktober 1945 an die kirchentreuen Italienerinnen appelliert, bei den Parlamentswahlen von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen. Obwohl die päpstliche Erklärung einem traditionellen Frauen- und Familienbild huldigte und vor allem einen linken Wahlsieg verhindern wollte, wurde sie in der Schweiz von der Frauenstimmrechtsbewegung dankbar aufgenommen. Auch im SKF, der sich von der offiziellen Stimmrechtsbewegung weiterhin fernhielt, packten die Frauenrechtlerinnen die Chance.

Als sie aber die päpstliche Erklärung veröffentlichen wollten, wurde ihnen das von Bischof Franziskus von Streng verboten. Der Oberhirte des Bistums Basel pflegte als geistlicher «Protektor» an den Vorstandssitzungen des SKF teilzunehmen. Darauf trat die langjährige Redaktorin Hilde Vérène Borsinger zurück. Andere Frauen gründeten, um sich der klerikalen Gängelung zu entziehen, den Staatspolitischen Verband katholischer Schweizerinnen (Staka). In den Stammlanden wurden Staka-Ortsgruppen von Dorfpfarrern daran gehindert, öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. In der Basler Kirchgemeinde verbot der Bischof einen Staka-Anlass für das Frauenstimmrecht.

Provozierter Eklat

Heftig bekämpft wurden die Frauen, die die päpstliche Erklärung veröffentlichen wollten, auch im offiziellen Parteiorgan «Vaterland». Dessen Chefredaktor Karl Wick war im Nationalrat Wortführer der Stimmrechtsgegner. Im Bundesrat war es Philipp Etter, der 1934 als Vertreter der Jungkonservativen gewählt worden war. Als die Landesregierung 1956 die Stimmrechtsfrage wieder aufnahm, nannte Etter die politische Gleichberechtigung der Frauen «eine Zersetzungserscheinung auf Grund einer Überbewertung des Politischen und Staatlichen zu Lasten höherer menschlicher und vor allem fraulicher Werte».

Angesichts einer solchen Haltung erstaunt es nicht, dass das erstmalige offizielle Ja des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes zum Frauenstimmrecht 1958 zu einem Eklat führte. Gegen den vehementen Widerspruch von Bischof von Streng setzte die SKF-Präsidentin Elisabeth Blunschy-Steiner, die gleichzeitig der Staka angehörte, am 17. April mit 117 gegen 26 Stimmen die Ja-Parole durch. Den Weg geebnet hatte die kleine Westschweizer Sektion, die – unterstützt von Bischof François Charrière – zwei Monate zuvor die Ja-Parole beschlossen hatte. Blunschy-Steiner wurde 1971 Nationalrätin für den Kanton Schwyz, der das Frauenstimmrecht kurz zuvor abgelehnt hatte. 1977 wurde die ehemalige Präsidentin des Katholischen Frauenbundes die erste Nationalratspräsidentin.

Aber 1958 hatte ihr Ungehorsam zur Folge, dass der beleidigte Bischof die Sitzungen boykottierte und sich durch einen «Aufpasser» vertreten liess. Bei der ersten eidgenössischen Abstimmung über das Frauenstimmrecht vom 1. Februar 1959 befolgte nur ein Viertel der katholischen Männer die Parole des katholischen Frauenbundes. Bei den Protestanten betrug der Ja-Anteil etwa 37%, was auch eine klare, aber doch auffällig grössere Minderheit war. Das Hauptargument des «Vaterlands» vom 8. Januar 1959: «Der männliche Priesterstand schliesst in allen Graden und Funktionen die Frau aus» zeitigte immer noch seine Wirkung.

Konzilseingabe für Frauenpriestertum

Es war die damalige Zentralpräsidentin des Schweizerischen Frauenstimmrechtsverbandes, die aus dem aargauischen Freiamt stammende Gertrud Heinzelmann, die drei Jahre später genau diese Frage aufnahm. In einer Eingabe ans Konzil vom 23. Mai 1962 verlangte sie das Frauenpriestertum. Die Juristin Heinzelmann, die gerne Priesterin geworden wäre, wurde auf einen Schlag weltberühmt. In der Schweiz wurde sie – nicht nur aus katholischen Kreisen – ebenso angefeindet wie 1958 Iris von Roten für ihr Buch «Frauen im Laufgitter». Heinzelmann, eine der bedeutendsten Frauenrechtlerinnen dieses Landes, wurde 1972 an der Churer Synode von Bischof Johannes Vonderach rehabilitiert und 2008 vom Bundesrat mit einem Preis geehrt.

Eine andere katholische Feministin, die in der überkonfessionellen Frauenbewegung eine Schlüsselrolle spielte, war Lotti Ruckstuhl aus Wil (SG). Sie präsidierte den Schweizerischen Stimmrechtsverband von 1960 bis 1968. Im Unterschied zu Heinzelmann machte sie auch im Katholischen Frauenbund mit, wo sie im Vorstand die einzige war, die Heinzelmanns Konzilseingabe verteidigte. Im SKF setzte sie sich für die Emanzipation von kirchlicher und parteilicher Bevormundung ein. Obwohl sie die beste Kennerin des ehelichen Güterrechts war, berief Bundesrat Ludwig von Moos 1968 nicht sie, sondern Verena Keller, die einzige Juristin unter den organisierten Stimmrechtsgegnerinnen, in die Expertenkommission zur Revision des Familienrechts. 1986 veröffentlichte Ruckstuhl unter Mitarbeit von Lydia Benz-Burger das bislang faktenreichste Buch über den «Hindernislauf zum Frauenstimmrecht in der Schweiz» unter dem Titel: «Frauen sprengen Fesseln.»

Auch Benz-Burger, die ab 1957 Stimmrechts-Vorständen angehörte und von 1968 bis 1971 den Schweizerischen Verband der Akademikerinnen präsidierte, war Katholikin. 1975 bis 1981 präsidierte sie das Initiativkomitee Gleiche Rechte für Mann und Frau. Sie war die Redaktorin der Zürcher Zeitschrift «Die Staatsbürgerin», in der im Sommer 1962 Heinzelmanns 23-seitige Konzilseingabe veröffentlicht worden war. Die drei Frauen, Heinzelmann, Ruckstuhl und Benz-Burger, gründeten den Interfeminas-Verlag, aus dem eine Stiftung entstanden ist, die feministische Publikationen unterstützt.

Von 25 auf 60%

Nachdem 1959 nur ein Drittel des Männervolks und die Kantone Genf, Waadt und Neuenburg das Frauenstimmrecht angenommen hatten, waren es 12 Jahre später zwei Drittel der Bürger und 15½ Stände. Besonders stark war der Zuwachs unter den Katholiken von 25 auf gut 60%. Dass sich in der katholischen Welt etwas bewegte, hatte bereits 1968 der Berner Urnengang für das fakultative Frauenstimmrecht in den Gemeinden gezeigt. Sie fand nur dank den 67,4% im Jura eine kantonale Mehrheit von 52,1%.

Was waren die Hauptgründe für den Rutsch zwischen 1959 und 1971? In der ganzen Deutschschweiz trat ein, was in der Romandie schon früher der Fall war: die Verknüpfung von Wehrpflicht und Stimmrecht wurde lockerer. In der katholischen Schweiz hat zusätzlich das II. Vatikanum den Klerikalismus und den Traditionalismus geschwächt und viele Energien unter den Laien, nicht zuletzt den weiblichen, frei gesetzt. Es ist kein Zufall, hatten fünf der zehn allerersten Nationalrätinnen, drei CVP- und zwei SP-Frauen, einen katholischen Hintergrund.

* Josef Lang, Historiker, alt Nationalrat. Sein jüngstes Buch «Demokratie in der Schweiz» (Verlag Hier und Jetzt, 2020) räumt den Auseinandersetzungen um das Frauenstimmrecht grossen Platz ein.

**Elisabeth Blunschy, Hedi Lang, Hanny Thalmann, Helen Meyer, Lilian Uchtenhagen, Josi Meier, Hanna Sahlfeld (stehend v.l.n.r.), Tilo Frey, Gabrielle Nanchen, Liselotte Spreng, Martha Ribi und Nelly Wicky (sitzend v.l.n.r.).
Anmerkung: Bei den Nationalrats-Wahlen 1971 wurden zehn Frauen gewählt, in den Ständerat schaffte es Lise Girardin (FDP).
Fünf Nationalrätinnen waren Katholikinnen (drei davon von der CVP und zwei von der Sozialdemokratischen Partei). Kurz darauf rutschten zwei Frauen nach: eine Zürcher CVPlerin und die St. Galler Pfarrerin Hanna Sahlfeld-Singer (SP).

 

 

 

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