Terminologie
Neu wird die Synode als Landeskirchenparlament (kurz Parlament) und der Synodalrat als Landeskirchenrat (Rat) bezeichnet.
Unvereinbarkeiten
Angestellte der Landeskirche ab einem Beschäftigungsgrad von 20% können nicht ins Parlament und in den Rat gewählt werden. Im Rat nimmt wie bisher das Bischofsvikariat mit einem Sitz die Vertretung der Pastoral wahr.
Landeskirchenparlament
• Die vier grossen Sprachmissionen (portugiesisch-, italienisch-, spanisch- und kroatischsprachig) erhalten keine garantierten Sitze mehr. Stattdessen wird eine parlamentarische Kommission für Anderssprachige eingesetzt. Dieser stehen alle parlamentarischen Instrumente zur Verfügung.
• Die Oberaufsicht wird von einer parlamentarischen Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen.
Landeskirchenrat
• Der Rat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern (inkl. Präsident*in).
• Jedes Ratsmitglied übernimmt die Verantwortung für ein Ressort.
Verwaltung
Die Verwaltung ist präziser definiert und umfasst alle Aufgabenbereiche der Landeskirche.