Auch in Gottesdiensten müssen ab sofort keine Masken mehr getragen werden. Foto: iStock/borchee

Gottesdienste und Corona-Massnahmen

Gottesdienste ohne Zertifikat und ohne Masken möglich

Update 17. Februar 2022: Keine Zertifikats- und Maskenpflicht mehr

Der Bundesrat hat an der Medienkonferenz vom 16. Februar die Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Für Gottesdienste braucht es kein Zertifikat und keine Masken mehr. Der Kanton Bern empfiehlt freiwilliges Maskentragen bei grösseren Veranstaltungen.

Ab Donnerstag, 17. Februar, werden schweizweit die Corona-Massnahmen weitgehend aufgehoben. Für Gottesdienste bedeutet das: Es gibt keine Zertifikats- und keine Maskenpflicht mehr, ebensowenig eine Obergrenze an Personen, Kontaktdaten müssen nicht mehr erhoben werden. Auch Kirchenchöre dürfen wieder ohne Maske proben und in Kirchen auftreten.

Laut Gundekar Giebel, Leiter der Kommunikation der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern, gelten die Hygienemassnahmen weiterhin. Auch das Bistum Basel empfiehlt, die Hygienemassnahmen bei den Zugängen zu kirchlichen Räumen vorerst beizubehalten und Abstände zu beachten. Der Friedensgruss soll nicht per Händeschütteln, sondern mit einem Lächeln übermittelt werden. Auch die Kollektenkörbchen sollen vorerst nicht zirkulieren. Die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden, wie das Bistum bereits per 3. Februar mitteilte. Das Ordinariat empfiehlt allerdings, das Wasser täglich zu wechseln.

Die Berner Gesundheitsdirektion empfiehlt ausserdem freiwilliges Maskentragen bei grösseren Veranstaltungen in Innenräumen. Konkrete Zahlen konnte Giebel hierzu nicht nennen. Auch das Bistum Basel empfiehlt, Gottesdienstbesucher:innen, die sich unsicher fühlen, zum Maskentragen zu ermuntern und für solche Fälle Masken zur Verfügung zu stellen.

Für die Spendung der Mundkommunion hatte das Bistum bereits ab 3. Februar empfohlen, dass die Kommunionempfänger:innen knien, wenn möglich an einer Bank, die Mundkommunion solle zudem am Ende des Kommuniongangs und nur an einem Ort ausgeteilt werden. (aktualisiert 17.2. 9.40h) (sys)

Update 18. Dezember 2021: Maske obligatorisch und 2G ab 50 Personen

Der Bundesrat hat an der Medienkonferenz vom 17. Dezember die Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus verschärft. Für die Kirchen bleibt die 50-Personen-Grenze wichtig.

«Bei religiösen Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen gilt keine Zertifikatspflicht.» Das ist auf Nachfrage des «pfarrblatt» Bern die wichtigste Aussage von Beat Wyser, Mitarbeiter Kommunikation in der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern. Maske, Abstand, Hygiene und das Erfassen der Kontaktdaten sind obligatorisch.

Verschärfung erst ab 50 Personen

Weiter führt er aus: «In einer Kirche oder einer anderen Kultstätte ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Bei religiösen Veranstaltungen ab 50 Personen gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen: Der Zugang ist auf genesene oder geimpfte Personen beschränkt (2G).»

Gibt es also mehr als 50 Gottesdienstbesucher:innen greifen ab Montag, 20. Dezember, die schärferen Massnahmen. 2G bedeutet, dass man mittels Zertifikat belegen muss, dass man entweder geimpft oder genesen ist. Das gilt ab 16 Jahren.

2G+

Für Kino, Museum, Konzertsaal oder Turnhalle haben ansonsten generell nur Personen Zugang, die geimpft oder genesen sind. Man muss zusätzlich immer eine Maske tragen und man darf nur im Sitzen konsumieren.

Wo das nicht möglich ist, bei Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, gilt 2G+. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich noch ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Für das Hallenbad oder die Musikprobe mit der Feldmusik braucht es also zusätzlich einen gültigen Test. Personen, deren Impfung, Genesung oder Booster nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Beerdigungen

Für Veranstaltungen oder Kultushandlungen wie etwa Beerdigungen im Aussenbereich gelten die bisherigen Regeln. Erst ab 300 Teilnehmenden ist dabei ein Zertifikat erforderlich - und hier wird weiterhin 3G praktiziert, ein negatives Testergebnis wird also für die Teilnahme genügen. (kr)

 

Update 26. November 2021: Ab Montag gilt in allen Gottesdiensten Maskentragpflicht

Die Berner Kantonsregierung verschärft die Maskentrag- und Zertifikatspflicht. Die Gesundheitsdirektion von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg gab bekannt, dass ab Montag, 29. November, die Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und an Veranstaltungen gilt.

Gundekar Giebel, Leiter Kommunikation der Gesundheitsdirektion, bestätigt auf Anfrage des «pfarrblatt», dass davon auch die Kirchen und damit die Gottesdienste betroffen seien. Die Maskentragpflicht gelte bei sämtlichen Veranstaltungen und Gottesdiensten, auch bei jenen mit Zertifikatspflicht.

Masken müssen zudem im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas getragen werden. Schulkinder ab dem 5. Schuljahr müssen ebenfalls wieder zwingend eine Maske tragen.

Gestern gab es im Kanton Bern über 1000 Neuinfektionen. Der Regierungsrat reagiert mit den verschärften Massnahmen auf diese Zahlen. Aus der Medienmitteilung wird deutlich, dass der Regierungsrat über die Lage besorgt ist. Nach wie vor sei die Impfung das beste Mittel, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und das Gesundheitswesen zu entlasten.

«Da sich aber auch geimpfte Personen mit dem Virus infizieren und dieses weiterverbreiten können, hat der Regierungsrat beschlossen, die Maskentragpflicht unabhängig von einer allfälligen Zertifikatspflicht auszudehnen», heisst es in der Mitteilung.

Man werde die Lage intensiv beobachten, sagt Gundekar Giebel, in 14 Tagen gibt es eine neue Beurteilung. Die beschlossenen Massnahmen gelten bis 23. Dezember. Damit, so Gundekar Giebel, sei ein sichtbares Zeichen gesetzt. Das Virus sei da, man könne sich anstecken, es brauche nun gemeinsame Anstrengungen. (kr)

 

Update 24. Juni 2021: Weitgehende Öffnungen und Chöre dürfen wieder singen

Der Bundesrat überraschte an seiner gestrigen Medienkonferenz mit grossen Öffnungsschritten. Ab Samstag, 26. Juni, sind Gottesdienste mit bis zu 1000 Menschen erlaubt (allerdings nur, wenn der Platz reicht, die Kapazität ist auf zwei Drittel der normalen Belegung beschränkt). Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Chöre dürfen wieder proben und singen.

Die Webseite kath.ch zitiert eine Mitteilung des Bundesrates wie folgt:

«Religiöse Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Personen durchgeführt werden, mit Sitzpflicht für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher (Kommunion zulässig). Wenn keine Sitzpflicht besteht (z.B. an einer Prozession), dann dürfen in Innenräumen max. 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Es gilt in Innenbereichen eine Maskentragpflicht. Findet der Anlass draussen statt, sind ohne Sitzpflicht bis zu 500 Besucherinnen und Besucher zugelassen. Es darf im Innern oder im Freien maximal zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. Eine religiöse Veranstaltung mit Zertifikats-Zugangsbeschränkung ist nicht vorgesehen, da diese gemäss Vorgaben des Bundesrats zum Einsatz des Covid-Zertifikats zum grünen Bereich gehören, in welchem ein Zertifikatseinsatz nicht erlaubt ist.»

Die Maskenpflicht im Freien entfällt komplett. Das gilt auch für Chorproben. Chöre, auch Laienchöre, können sich wieder zum Singen treffen – ohne Masken- und Abstandspflicht. Der genaue Wortlaut des BAG lautet:

«Proben sind wieder möglich, es gibt keine maximale Personenzahl mehr. In Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen. Ansonsten gelten – ausser der Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts ab einer Gruppengrösse von 5 Personen– keine weiteren Vorgaben. Es gibt keine Unterscheidungen mehr zwischen Profis, Amateuren oder Jugendlichen, überall gilt das Gleiche. Mit einer Zertifikats-Zugangsbeschränkung gelten keine Einschränkungen.»

kath.ch zitiert einen begeisterten Thomas Halter, Präsident des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbands. Dieser sagt: «Das ist das, was wir wollten. Wieder einmal hat mich der Bundesrat überrascht. Diesmal positiv.»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird seine Webseite erst ab 26. Juni mit den Detailangaben aktualisieren. Dann stehen hier die neuesten Informationen.
 

Update 26. Mai 2021: 100 Menschen im Gottesdienst erlaubt

Die Corona-Fallzahlen sinken, zwei Drittel der Risikopersonen seien geimpft. Bei den hohen Alterskategorien seien es sogar mehr, fügt Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit an, die Impfkampagne der übrigen Bevölkerung gehe voran.

An einer Medienkonferenz hat Bundesrat Alain Berset neue Corona-Regeln bekannt gegeben. Diese gelten ab 31. Mai. Sie sind durch weitreichende Öffnungen gekennzeichnet. Im Zusammenhang mit religiösen Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen in Pfarreiräumlichkeiten oder auch Laienkulturanlässen gelten weiterhin alle Abstandsregeln und Hygienemassnahmen:

  • Bei religiösen Veranstaltungen gilt in Innenräumen eine Limite von 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Eine Kirche also, die unter Normalbedingungen eine Kapazität von 80 Sitzplätzen hat, darf neu Veranstaltungen mit 40 Personen durchführen. Eine Kirche, die unter Normalbedingungen eine Kapazität von 500 Sitzplätzen hat, darf neu trotzdem nur Veranstaltungen mit 100 Personen durchführen. Abstandsregeln gelten weiterhin. Draussen sind Veranstaltungen mit 300 Personen erlaubt.
     
  • Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sind drinnen und draussen mit bis zu 50 Personen möglich.
  • Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, die nicht in privaten Räumlichkeiten stattfinden, sind mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Laienkulturanlässe sind mit 50 Personen möglich. Aufführungen für Laienkultur ist wieder erlaubt.
  • Chorproben sind mit Maske für 50 Personen möglich. Ohne Maske braucht es jedoch Abstand und also entsprechend grosse Räume.
  • Kontaktdaten in den Gottesdiensten müssen nicht mehr erfasst werden, wenn Abstände eingehalten und Masken getragen werden. In der entsprechenden Verordnung gibt es als Ausnahmeregelung diesen Passus: «Die Kontaktdaten der anwesenden Personen müssen erhoben werden, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt.»
     
  • Die Sitzplätze bei müssen nicht mehr fest zugeordnet werden.

 

Update 16. April 2021: Kirchengesang wieder erlaubt

Auf Nachfrage des «pfarrblatt» Bern schreibt Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass ab 19. April «bei religiösen Feiern wieder gesungen werden darf». «Aber mit Maske», fügt er an. Die anderen Bestimmungen (Abstand, Anzahl Personen etc.) würden weiterhin gelten.

Ähnlich lautende Meldungen gab es von Tamedia-Zeitungen, allerdings noch mit einem späteren Datum. Das Bistum Basel dagegen schreibt in seinen aktualisierten Corona-Hinweisen, der Kirchengesang sei weiterhin untersagt. Das scheint gemäss Mitteilung des BAG falsch zu sein. Sollte es in dieser Frage weitere Entwicklungen geben, halten wir Sie auf dem Laufenden.*

Konzerte und Auftritte von Kirchenchören, egal ob diese aus Laien oder Profis bestehen, sind im Gottesdienst oder im Pfarreisaal jedoch weiterhin verboten.

Eine Lockerung hat der Bundesrat bloss für Chorproben beschlossen. Chöre - egal, ob kirchliche oder säkulare - dürfen wieder mit maximal 15 Teilnehmern proben. Doch auch hier gibt es Einschränkungen, jedem Chormitglied muss eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur Verfügung stehen.

Profisolist*innen dürfen: Auch nach den neusten Bundesratsentscheiden dürfen professionelle Solokünstler*innen in der Kirche singen. Für Laien hingegen gilt das Auftrittsverbot weiterhin, wie das BAG gegenüber den Tamedia-Zeitungen bestätigt: «Es dürfen nur professionelle Sängerinnen und Sänger auftreten.»

Das bedeutet auch, dass bei den bestehenden Regelungen für Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarreien alles beim Alten bleibt: Gottesdienste mit 50 Personen sind weiterhin mit den bekannten Einschränkungen (Maskentragpflicht, Abstand, Hygienemassnahmen und Anmeldung) möglich. Neu sind auch kulturelle Veranstaltungen draussen mit 100 Personen und den genannten Einschränkungen erlaubt.

Weitere Anlässe, genannt werden explizit Vereinsversammlungen, sind mit maximal 15 Personen möglich.

*Nachtrag, 17. April: In der Zwischenzeit konnten sich auch die Bistumsverantwortlichen darüber ins Bild setzen, dass der Gesang der Gottesdienstbesucher*innen wieder erlaubt ist. Sie haben die entsprechenden Richtlinien auf ihren Seiten angepasst.

 

Update 22. März 2021: Regeln für Karwoche und Ostern

Die jüngsten Informationen des Bundesrates zum Stand der Covid-Schutzmassnahmen von vergangener Woche bringen keine Änderungen für Gottesdienste. Die Abstands- und Hygieneregeln, die Maskentragepflicht, das Gesangsverbot und bis zu maximal 50 Personen in den Gottesdiensten würden wie bisher gelten, heisst es in einer Mitteilung des Bistums Basel.

Bei spontanen Ansammlungen im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf dem Kirchplatz nach dem Gottesdienst, seien bis 15 Personen erlaubt.

Im Hinblick auf Karwoche und Ostern verweist das Bistum Basel auf ein Dekret vom März 2020, welches die «Bischöfe sinngemäss anwenden» sollen, wie es auf der Website des Bistums Basel heisst. Demnach gilt für die Ostertage:

Palmsonntag: Segnung der Palmen im Inneren der Kirche. Die Palmen werden am Eingang zur Kirche zur Verfügung gestellt. Segnung der Palmen im Freien in kleinen Gruppen mit den Schutzmassnahmen ist möglich; allerdings wird auf die Prozession zur Kirche verzichtet.

Gründonnerstag, Abendmahls-Messe: Die Fusswaschung und die Prozession mit dem Allerheiligsten zum Abschluss der Messe entfallen. Die Messe endet mit dem Schlussgebet, einem Moment der Stille und dem stillen Auszug. Das Allerheiligste wird nach der Messe in einen Tabernakel ausserhalb des Kirchenraumes übertragen. Die Kirche kann für eine Zeit der Anbetung, des persönlichen Gebets bis Mitternacht offenbleiben.

Karfreitag: Die Erhebung und Verehrung des Kreuzes findet ohne Prozession vorne (im Chorraum) statt. Anschliessend geht der:die Vorsteher:in mit dem enthüllten Kreuz durch den Mittelgang des Kirchenschiffs, damit die Gläubigen vom Platz aus das Kreuz verehren können. Dann solle man das Kreuz wieder im Chorraum aufstellen. Bei einer allfälligen persönlichen Kreuzverehrung nach dem Gottesdienst: keine Berührung des Kreuzes. Die Kommunionfeier entfällt.

Osternacht: Damit Prozessionen vermieden werden, versammeln sich beim Osterfeuer diejenigen, die einen liturgischen Dienst wahrnehmen. Für die Gläubigen, die bereits in der Kirche sind, kann eine Tonübertragung erwogen werden. Das Lumen Christi kann, inklusive der Antwort Deo gratias der Gemeinde, mit Maske gesungen werden; das Osterlicht kann einander von Kerze zu Kerze weitergegeben werden. Das Exsultet kann als Sologesang im Chorraum gesungen werden (mit Maske, wenn der Abstand weniger als drei Meter betrifft). Man achte darauf, dass keine Kerzen von Hand zu Hand weitergegeben werden.

Informationen via kath.ch/Bistum Basel/kr

 

Update 14. Januar 2021: Gottesdienste ohne Mundkommunion

Am 13. Januar hat der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus landesweit verschärft. Schweizweit werden vom 18. Januar bis Ende Februar schweizweit alle Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs geschlossen. Für Treffen im privaten und öffentlichen Raum sind max. fünf Personen erlaubt. Wo möglich besteht Home Office-Pflicht oder Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn sich mehr als eine Person im Raum befinden.

Die im Dezember beschlossenen Massnahmen gelten weiterhin und werden um fünf Wochen verlängert. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Die Öffnungszeiten der meisten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe (z. B. Läden, Poststellen, Banken und Coiffeure) sind eingeschränkt.

Gottesdienste dürfen nach kantonalen Regelungen weiterhin durchgeführt werden, im Kanton Bern mit max. 50 Personen. Die Mundkommunion ist bis Ende Februar schweizweit untersagt. Die ausserschulische Katechese findet bis Ende Februar nicht statt. Die obligatorischen Schulen bis Sekundarstufe II bleiben offen. (ah)

Aktuelle Infos zu den Corona-Massnahmen

 

Update 18. Dezember 2020: Gottesdienste bleiben erlaubt

Die Kirchen bleiben offen. Im Kanton Bern dürfen Gottesdienste weiterhin mit maximal 50 Personen – unter der Einhaltung der Maskenpflicht, der Hygienemassnahmen und genügend Abstand – gefeiert werden. Die Weihnachtsgottesdienste finden wie ausgeschrieben statt. 

Singen im Gottesdienst bleibt verboten. 

Dagegen werden Restaurants, Fitnesscenter, Sporthallen, Schwimmanlagen, Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos ab 22. Dezember geschlossen. Das hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 beschlossen. Die neuen Corona-Massnahmen gelten für die ganze Schweiz.

Laut Gesundheitsminister Alain Berset gelten diese Massnahmen bis mindestens 22. Januar. Man werde aber von Woche zu Woche die Lage genau beobachten.

Das Bundesamt für Gesundheit hat am 18. Dezember 4478 neue Fälle gemeldet, die in den letzten Tagen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die Gesundheitsbehörde meldet weiter 120 neue Verstorbene und 2849 Personen, die wegen Covid-19 in einem Spital behandelt werden. (kr)

 

Update 11. Dezember 2020: Gottesdienste sind im Kanton Bern mit 50 Personen erlaubt

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 neue Corona-Massnahmen für die ganze Schweiz beschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat daraufhin fast alle Artikel der eigenen Verordnung zur besonderen Lage aufgehoben oder angepasst. Weiterhin zugelassen sind religiöse Veranstaltungen jeglicher Art und zwar mit neu bis zu 50 Teilnehmenden. Die Kirchen im Kanton Bern dürfen also etwas aufatmen. Der entsprechende Passus auf der Webseite des Regierungsrates lautet: «Für Beerdigungen und Gottesdienste gilt eine Beschränkung von 50 Personen. Alle daran teilnehmenden Personen müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1.5 Metern einhalten. Zudem muss eine Liste mit den Kontaktdaten erstellt werden.» (kr)

 

Update 27. November 2020: Im Kanton Bern bleibt für die Kirchen alles beim Alten

An einer ausserordentlichen Medienorientierung im Berner Rathaus hat der Regierungsrat neue Massnahmen für Gastrobetriebe zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Restaurants müssen um 21 Uhr schliessen und dürfen nur noch maximal 50 Gäste bewirten. Für die Kirchen haben diese Verschärfungen keine Auswirkungen, es bleibt alles beim Alten: max. 15 Personen pro Gottesdienst, Maskenpflicht und Hygienemassnahmen.

Die katholischen Pfarreien im Kanton Bern haben sich auf die geltenden Einschränkungen mittlerweile eingestellt. Gottesdienste werden mehrfach geführt oder man muss sich dafür anmelden. Es gibt in den Pfarreien ausserdem viele Alternativangebote. 

Informieren Sie sich im «pfarrblatt» oder hier bei Ihrer Pfarrei vor Ort

Regierungsrat Christoph Ammann sagte an der Medienorientierung es werde im Hinblick auf Weihnachten eine moderate Lockerung der strengen Berner Massnahmen angestrebt. Der Regierungsrat habe die «feste Absicht», ab 14. Dezember eine Öffnung gemäss Bundeslösung zu ermöglichen. Er führte aus: «Wenn irgendwie möglich, wollen wir Mitte Dezember wieder lockern» und damit der Bevölkerung im Hinblick auf die Festtage eine «Perspektive verschaffen».

Das würde für die Kirchen bedeuten, dass allenfalls ab 14. Dezember Gottesdienste mit 50 Personen erlaubt wären. Es bleibt ungewiss. Die Fallzahlen müssten sinken und die Hospitalisierungen stark zurückgehen, so Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg, die Lage sei unbefriedigend.

 

Update 19. November 2020: Maskenpflicht und Beschränkung auf 15 Personen bleiben

Dank dem grossen Engagement und der Disziplin aller Berner*innen habe sich die Pandemie-Situation im Kanton Bern leicht entschärft, das sagte der Berner Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg an einer Medienorientierung am 19. November im Berner Rathaus. Gleichwohl werden die bisher bekannten Massnahmen nicht gelockert.

Das bedeutet: An Gottesdiensten dürfen auch in der beginnenden Adventszeit weiterhin bloss maximal 15 Personen teilnehmen. Auch die Maskenpflicht, die Wahrung von eineinhalb Metern Abstand und die Hygienemassnahmen bleiben bestehen. Das gelte, so Pierre Alain Schnegg, vorderhand bis zum 7. Dezember.

Bildungs- und Kulturdirektorin Christine Häsler betonte in ihrer Wortmeldung an der Medienorientierung, die Kirchen und Religionsgemeinschaften «tragen intensiv zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei, und sie sind eine wichtige Stützte für viele Menschen». Die Kirchen hätten eine wichtige Funktion, gerade in der aktuellen Situation. Die Menschen würden unter der Pandemie leiden, die Massnahmen seien einschneidend und psychisch belastend. Sie hoffe deshalb, so Häsler, dass man schon bald Lockerungen verkünden könne.

Der Regierungspräsident doppelte nach: «Ich hoffe, wir können in zwei bis drei Wochen Lockerungen beschliessen.» Was das konkret heissen wird, bleibt Spekulation. «Wenn überhaupt», so Pierre Alain Schnegg, «werden es aber kleine Öffnungsschritte sein.»

Die Weihnachtszeit scheint der Berner Regierung wichtig zu sein. Man kann also davon ausgehen, dass Weihnachtsgottesdienste mit 50 Personen gefeiert werden können. Sofern die Ansteckungszahlen und die Anzahl Hospitalisierungen rückläufig sind.

Es bleibt ungewiss. Die nächste Medienorientierung des Berner Regierungsrates wird voraussichtlich am 3. Dezember stattfinden. 

Andreas Krummenacher 

 

Update 29. Oktober 2020: Maskenpflicht und Beschränkung auf 15 Personen

Am 28. Oktober hat der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Diese gelten ab dem 29.10.2020 und bis auf Weiteres. Die Bischofskonferenz schreibt in einer Mitteilung: «Die Kantone sind nach wie vor hauptverantwortlich für die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und die Unterbrechung der Übertragungsketten und jede Person ist für ihr Verhalten und die Hygiene eigenverantwortlich.»

Da die vom Kanton Bern erlassenen Bestimmungen strenger sind, als jene des Bundesrates, ändert sich für die Berner Kirchen nichts. 

Abgesagt wurde die Sitzung des Landeskirchenparlaments vom 21. November und auch die Regionalversammlungen der Parlamentarier*innen der Landeskirche. Lesen Sie hier die entsprechende Mitteilung.

Diese Massnahmen gelten also weiterhin:

 

Seit 24. Oktober 2020: Gottesdienste nur noch mit 15 Personen

Wie der Berner Regierungsrat gestern mitteilte, werden die Schutzmassnahmen vor Covid-19 weiter verschärft. Davon sind auch die Kirchen betroffen. An Gottesdiensten dürfen nur noch maximal 15 Personen teilnehmen. Die Kirchen bleiben für Besucher*innen geöffnet. Trauerfeiern können weiterhin mit mehr als 15 Personen stattfinden. Die bisherigen Schutzmassnahmen bleiben gültig, es gilt also Maskentragpflicht und man muss sich in Kontaktlisten eintragen. Die Details dazu finden Sie immer hier: www.kathbern.ch/home/corona-aktuell/
 


Einige Pfarreien haben sich entschlossen, Gottesdienste und Veranstaltungen gänzlich ausfallen zu lassen. Aus Solidarität und aus gesundheitlichen Überlegungen. Andere feiern Gottesdienst, bieten aber auch an, die Kommunion nach Hause zu bringen. Bitte informieren Sie sich vor Ort, was in Ihrer Pfarrei gilt. Hier finden Sie die Kontaktinformationen: www.kathbern.ch/pfarreien
 

 

Das Onlineportal kath.ch hat mit der Präsidentin des röm.-kath. Landeskirchenrates des Kantons Bern, Marie-Louise Beyeler, und mit dem Stadtberner Pastoralraumpfarrer Ruedi Heim gesprochen

 

Maskenpflicht in Kirchen ab 12. Oktober 2020

Die Maskenpflicht in Kirchen gilt ab 12. Oktober und betrifft auch Pfarreizentren und andere religiöse Versammlungsräume.

In einer Medienmitteilung teilt der Berner Regierungsrat mit, dass ab Montag, 12. Oktober 2020, im Kanton Bern eine «Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen» gelte. Weiter heisst es in der Mitteilung: «Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe inkl. Perrons und Unterführungen.»

In Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurationsbetrieben dürfen die Gäste, so der Regierungsrat, die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen. An einer Medienorientierung teilt Regierungsrat Alain Schnegg mit, dass von dieser Regelung Kinder unter 12 Jahren ausgenommen seien. Ausserdem gelte in Trainingseinrichtungen wie Fitnessstudios oder in Schalterzonen von Banken die Maskenpflicht nicht.

Im Kanton Bern haben sich in den letzten beiden Wochen durchschnittlich 285 Menschen pro Woche mit dem Coronavirus angesteckt. Diese Entwicklung ist der Grund für die Verschärfung der Massnahmen durch den Regierungsrat.

Diese Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Andreas Krummenacher Hinweis:

Link zur vollständigen Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Bern
 

 

27. Mai 2020: Weitere Lockerungen

An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 27. Mai wurden weitere Lockerungen des Corona-Sonderregimes bekannt gegeben. Vieles wird ab 6. Juni und dann ab 8. Juni wieder erlaubt sein. Die Eigenverantwortung wird wichtiger. Die bekannten Hygiene- und Distanzvorschriften gelten weiterhin. Die Schutzkonzepte müssen eingehalten werden. Wo es zu engen Kontakten kommt, sind Kontaktdaten zur Nachverfolgung aufzunehmen.

Die Kommunikaitonsstelle des Bistums Basels schreibt über die Ergebnisse für den kirchlichen Bereich in einer Mitteilung:

«Ab heute (28. Mai) sind öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt, sofern das Schutzkonzept eingehalten wird.

Ab 30. Mai sind spontane Versammlungen bis 30 Personen erlaubt (Schutzmassnahmen beachten).

Ab 6. Juni sind Veranstaltungen bis 300 Personen erlaubt (mit Schutzkonzept).

Ab 6. Juni sind Aktivitäten der Jugendarbeit, ausserschulische Katechese, Vereins- und Gruppenanlässe wieder möglich (mit Schutzkonzept). Als Referenzschutzkonzept für diese Aktivitäten gilt im Bistum Basel das Musterkonzept der Jugendfachstellen.»

Hier finden Sie das Rahmenschutzkonzept zur schrittweisen Öffnung der Angebote der Kinder- und Jugendförderung und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Detaillierte Infos auf der  Internetseite des Bistums

 

Gottesdienste werden ab 28. Mai 2020 wieder zugelassen.

Mehr dazu hier
 

 

16. Mai 2020: Bischof Felix Gmür wird Bundesrat Alain Berset treffen

Bundesrat Alain Berset wird kommende Woche den gesamten Rat der Religionen zum Gespräch empfangen. Mit dabei wird auch Bischof Felix Gmür sein, wie er im Interview mit der Arbeitsgemeinschaft der Pfarrblatt-Redaktionen bestätigt. Das Treffen wird am Dienstag, 19. Mai stattfinden; voraussichtlich im Haus der Religionen in Bern.

Damit kommt Bewegung in die Frage, wann Gottesdienste wieder zugelassen werden. Der Pfingsttermin steht erneut zur Debatte. 

Der Rat der Religionen wurde 2006 gegründet. Er setzt sich aus den leitenden Persönlichkeiten der drei christlichen Landeskirchen, der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-orthodoxen Gemeinde und islamischer Organisationen zusammen. Die Dialogplattform unterstützt gemäss eigenen Angaben «die Verständigung zwischen den Religionsgemeinschaften, fördert den religiösen Frieden in der Schweiz und ist Ansprechpartner für die Bundesbehörden und den Bundesrat». 

 

14. Mai 2020: Trotz bischöflichem Brief, es bleibt dabei, Gottesdienste können wohl erst wieder ab 8. Juni durchgeführt werden

Ein Sprecher des Departements des Inneren (EDI) teilt auf Anfrage des «pfarrblatt» mit, der Bundesrat werde Öffnungen bezüglich Gottesdienste «voraussichtlich bei seinem nächsten Schritt beschliessen». Er präzisiert, der nächste Schritt sei auf den 8. Juni angekündigt, «mit Entscheid am 27. Mai». Damit wird der Forderung von Bischof Felix Gmür, Gottesdienste schon ab Auffahrt durchzuführen, wohl nicht entsprochen.

Der EDI-Sprecher schreibt, man würde in engem Kontakt mit den verschiedenen Glaubensgemeinschaften stehen. «Die Öffnung muss von Schutzkonzepten begleitet werden, wie in anderen Bereichen auch. Es ist wichtig, dass diese Schutzkonzepte den Gepflogenheiten der einzelnen Glaubensgemeinschaften und der jeweiligen Lokalitäten angepasst sind.»

Offenbar gibt es Glaubensgemeinschaften und Konfessionen mit fehlenden oder ungenügenden Schutzkonzepten. Der Bundesrat muss jedoch alle gleich behandeln.

Gottesdienste sind spezielle Versammlungen und als solche aus epidemiologischer Sicht mit einem grossen Risiko verbunden. Zu nennen ist der Gesang und das eher höhere Alter der Besucher*innen.

Gottesdienste fallen ausserdem ganz profan in den grossen Bereich der Kultur. Hier gibt es viele Involvierte und viele Interessen.

Der Bundesrat spricht also über Gottesdienste, berät über die verschiedenen Schutzkonzepte. Nicht alle Glaubensgemeinschaften und Konfessionen haben bislang solche erarbeitet und eingereicht. Das Thema bleibt weiter aktuell, vor allem in den nächsten Tagen bis zum 27. Mai. 

 

12. Mai 2020: Bischof Felix Gmür schreibt Bundesrat einen Brief mit der Bitte, Gottesdienste ab 21. Mai zuzulassen

Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat dem Bundesrat einen offenen Brief geschrieben, worin er die Zulassung von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 21. Mai fordert. Wir dokumentieren den Brief hier im Worlaut:

«Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte, Sehr geehrter Herr Bundeskanzler

Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz danke ich Ihnen für Ihr beherztes und umsichtiges Vorgehen in der aktuellen Coronakrise. Unsere Kirchen haben Ihre Massnahmen stets mitgetragen und nach bestem Wissen und Gewissen an die Gläubigen vermittelt, denn das Gottesdienstverbot in der Karwoche und an Ostern war für viele Menschen sehr schwer zu ertragen.

Dass seit dem 11. Mai vieles möglich und offen ist, Gottesdienste aber verboten sind, ist nicht mehr zu vermitteln. Für Hunderttausende sind wöchentliche Gottesdienste ein existentielles Verlangen. Sie brauchen eine Perspektive. Deshalb ersuche ich Sie, dass ab Christi Himmelfahrt (21. Mai), spätestens an Pfingsten (31. Mai) öffentliche Gottesdienste wieder möglich sind.

Die entsprechenden Schutzkonzepte taugen für Grossanlässe und liegen vor; Abstand und Hygiene werden eingehalten. Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

+Felix Gmür, Bischof von Basel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

PS: Im gleichen Zeitraum finden die religiösen Feste Schawuot und Id al-Fitr statt.»

 

27. April 2020: Schutzkonzept vorgestellt

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat am 27. April zuhanden der Bistümer ein sogenanntes «Rahmen-Schutzkonzept» veröffentlicht. Darin werden detailliert Punkte aufgelistet, die es bei Begräbnisfeiern und zu einem späteren Zeitpunkt bei öffentlichen Gottesdiensten zu beachten gilt. Gottesdienste bleiben weiterhin bis 8. Juni untersagt.

Die SBK hält fest, dass man sich strikt an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit halte. Das vorgelegte Schutzkonzept diene als Orientierung für die Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden; es sei stets an die konkreten Verhältnisse anzupassen.

Die Situation bleibt im Wesentlichen unverändert. Es gibt viele Hinweise und Vorgaben, die für Sakristan*innen von Interesse sein dürften. Hygienemassnahmen wie die Handdesinfektion und die Desinfektion der Türen und Gegenstände, Distanzregeln wie das Anbringen von Klebestreifen und das Aufhängen der bekannten Plakate beispielsweise.

Begräbnisfeiern wurden schon vor Wochenfrist auf den Familienkreis ausgeweitet. Die SBK schreibt nun, dass die Trauerfamilie entscheide, wer zum Familienkreis gehöre.

Weiter heisst es in den Schutzmassnahmen, die von SBK-Präsident Bischof Felix Gmür unterzeichnet sind, man verstehe die «Hoffnung vieler Gläubigen und trägt diese auch selbst mit, bald wieder öffentliche Gottesdienste feiern zu können». Die behördlichen Schutzmassnahmen seien allerdings nötig und sinnvoll, um in «verantwortungsvoller Weise schrittweise das kirchliche und spirituelle Leben in unserem Land wieder zu normalisieren».

Wann Gottesdienste wieder stattfinden können, weiss die SBK nicht. Das Konzept ist «gültig ab dem vom Bundesrat zugelassenen Zeitpunkt», wie es heisst. Aber auch dann sind keine normalen Gottesdienste möglich.

Man kann es sich angesichts der Distanz- und Hygienevorschriften vorstellen. Im SBK-Schutzkonzept heisst es: «Der Zugang zum Gotteshaus ist auf maximal einen Drittel seiner ordentlichen Besucherkapazität begrenzt. In jedem Fall ist den einzelnen Gläubigen ein Raum von mindestens 4 Quadratmeter zuzuteilen. Die Einhaltung der notwendigen Abstände wird mit geeigneten Massnahmen sichergestellt.»

Und weiter: «Um zu vermeiden, dass bei gut besuchten Gottesdiensten Gläubige vor dem Gotteshaus abgewiesen werden müssen, werden Anmeldeverfahren mit Platzreservationen empfohlen.»

Im Schutzkonzept der Bischofskonferenz heisst es denn auch passend, die Einschränkungen würden einer «recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe» entsprechen. Es werde sicherlich «noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben. Dabei sind die öffentlichen Gottesdienste nur ein Teil davon, was das Christsein ausmacht. Auch die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubenslebens, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause gehören dazu.»

kr

Link zum Rahmen-Schutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste, 27. April 2020

 

17. April 2020: Erste Lockerungen, vor allem bei Begräbnisfeiern

Die ersten Lockerungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den Notmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betreffen die Kirchen nicht. Kirchliche Veranstaltungen bleiben vorerst untersagt, Gottesdienste gibt es wohl bis 8. Juni keine.

Kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste gehören für die verschiedenen Krisenstäbe des Bundes und des Kantons Bern zu den sogenannt «problematischen Ereignissen». Das hat vor allem mit dem hohen Altersdurchschnitt des Publikums zu tun. Eine mögliche Lockerung in diesem Bereich erfolgt darum erst zu einem späteren Zeitpunkt.

An der Medienorientierung des Bundesrates vom 16. April war im kirchlichen Zusammenhang bloss von Lockerungen bei den Begräbnisfeiern die Rede. Hansruedi Huber, Medienverantwortlicher des Bistums Basel, teilt darum in einer Mitteilung mit, dass «Begräbnisfeiern auf den ganzen Familienkreis erweitert wurden», ausserdem dürfe die Einzelseelsorge, beispielsweise Hausbesuche, «unter Wahrung der Schutzmassnahmen wieder persönlich stattfinden». Der Bischof empfehle «dringlich», Begräbnisfeiern im Freien abzuhalten.

Auf Nachfrage beim Bundesamt für Gesundheit teilt Mediensprecher Daniel Dauwalder mit, das Veranstaltungsverbot erfasse auch Gottesdienste. Dieses «gilt weiterhin und ist vom gestrigen Bundesratsentscheid nicht betroffen». Das bedeutet, dass kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste wohl bis 8. Juni untersagt sind.

Hansruedi Huber präzisiert, man erwarte dass der Bundesrat «spätestens ab 8. Juni öffentliche Gottesdienste zulässt.» Ende April und Ende Mai wird der Bundesrat zu den jeweiligen Schritten Details und Präzisierungen veröffentlichen. Ab 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarstufe) wieder öffnen, wahrscheinlich wird auch der Religionsunterricht wieder erlaubt sein. Alles immer unter der Vorgabe der Distanz- und Hygieneregeln.

Auf die Frage, ob die Kirchen grundsätzlich auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen würden, antwortet Daniel Dauwalder: «Der Bundesrat wird die weiteren Schritte der Öffnung diskutieren und dazu gehören selbstverständlich auch die Gottesdienste».

Wann mit einer Öffnung bei den Kirchen zu rechnen ist, darauf konnte Daniel Dauwalder keine Antwort geben. Die weitere Schritte müssten erst noch diskutiert werden. Auf die Schlussfrage, ob beim Bundesrat die Dimension der spirituellen Gesundheit ein Thema sei, antwortete er nicht.
 

14. März 2020: Gottesdienste bis auf weiteres untersagt. Schutz verletzlicher Personen

Corona-Virus: Schutz alter Menschen Die katholische Kirche erlässt Weisungen, dass man sich im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus an die Vorgaben des Bundes halten muss. Insgesamt verordnen die Verantwortlichen der Kirche Entschleunigung und eine Reduktion auf das Wesentliche. Ostern findet statt. Erstkommunionfeiern im klassischen, grossen Stil sind abgesagt. Firmungen sind verschoben, die Sonntagspflicht ist aufgehoben.

Die Details erfahren Sie hier

 

Redaktion: Andreas Krummenacher

 

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