Der hörbehinderte Thomas Rohrer (vorne) und Michiel Aaldijk beim Test der Höranlage in der Maihofkirche Luzern. Foto: Dominik Thali

Hörproben nehmen in der Kirche

Im Dienst für Menschen mit Hörgerät

Öffentliche Bauten müssen mit einer Anlage ausgestattet sein, die Menschen mit einem Hörgerät die Teilhabe erleichtert. Das gilt auch Kirchen. Pro Audito* prüft solche Anlagen unentgeltlich.

Von Dominik Thali

Thomas Rohrer geht langsamen Schrittes durch die Bankreihen der Maihofkirche in Luzern, hört aufmerksam, was Michiel Aaldijk durchs Mikrofon liest und kontrolliert, ob der Pegel seines Messgeräts ausschlägt. «Überall eine angemessene Lautstärke  in guter Qualität», stellt er nach einer Viertelstunde fest. Rohrer hat eine Hörbehinderung und testet im Auftrag von Pro Audito Luzern Höranlagen in öffentlich zugänglichen Räumen. Pro Audito ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Schwerhörigkeit, Aaldijk Geschäftsführer des Luzerner Regionalvereins.

Test ist kostenlos

Kirchen sind öffentlich zugängliche Räume. Wer für einen solchen Raum verantwortlich ist, muss es «Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen», wie es im Zweckartikel des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes heisst. Zum Beispiel mit einer Höranlage, wie sie der «Maihof» beim Umbau 2013 einrichtete. Diese war bis zum Test an diesem Nachmittag durch Pro Audito aber nicht im Höranlagenverzeichnis aufgeführt.

Michiel Aaldijk ermuntert die Pfarreien, sich alle paar Jahre bei Pro Audito zu melden, damit ihre Höranlagen auf dem neusten Stand bleiben. Der Test ist kostenlos. Gerade in einer Kirche sei doch das Sprachverständnis «der zentrale Punkt». Menschen mit einer Hörbehinderung nähmen nach einer Faustregel je einen Drittel der Information durch das verbliebene Gehör auf, durch Lippenlesen und das Verbinden von beidem im Gehirn. «Das ist anstrengend. Eine gute Höranlage kann den Höranteil wesentlich steigern.»

Hinweisschild montieren

Für Pro Audito braucht es wenig, um hörbehinderte Menschen in einem öffentlichen Raum willkommen zu heissen. Aaldijk stellt fest, dass manche Kirchen zwar eine Höranlage haben, darauf aber nicht beim Eingang hingewiesen wird. «Eine Tafel und ein Plan, wo sich die guten Plätze für Leute mit Hörgerät befinden, hilft schon sehr. Darauf könnte man auch gelegentlich im Gottesdienst hinweisen.»

*Im Kanton Bern bieten Pro Audito Bern und Pro Audito Berner Oberland in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte ebenfalls kostenlose Funktionskontrollen von Höranlagen an. Dies nicht nur in Kirchen, sondern auch in Kirchgemeindesälen. Die Kontrollen dauern pro Höranlage rund eine Stunde. Kontakt: esther.affeltranger@iggh.ch oder Telefon 079 252 02 65.

Das ist eine Höranlage
Eine Höranlage ist eine technische Einrichtung, die Tonsignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zugänglich macht. Die Tonsignale werden dazu über ein meist im Boden ausgelegtes Kupferband als elektromagnetisches Wechselfeld ausgesendet. Mit Hörgeräten, die eine eingebaute Empfangspule (T-Spule) haben, können diese Signale empfangen und störungsarm wiedergegeben werden. Auf einer Website sind alle geprüften Höranlagen in der Schweiz aufgeführt.

Dieser Beitrag erschien zuerst im Kantonalen Pfarreiblatt Luzern.

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