Medienkonferenz im Kirchenratssaal in Basel (v.l.): Bischof Felix Gmür und Christian Griss stellen sich den Fragen der Medien. Foto: Regula Vogt-Kohler

Konstruktives Miteinander fortsetzen

Finanzkommission der Kantonalkirchen und Felix Gmür betonen gemeinsame Interessen

Der von der Synode der katholischen Landeskirche Luzern angedrohte Entzug von finanziellen Mitteln sei der falsche Weg. Dies betonten Christian Griss, Präsident der Finanzkommission der Kantonalkirchen im Bistum Basel, und Bischof Felix Gmür an einer gemeinsamen Medienkonferenz am 24. November in Basel.

Von Regula Vogt-Kohler*

Die Missbrauchskrise ist eine Belastungsprobe für die Kirche und ihr Verhältnis zu den staatskirchenrechtlichen Gremien. «Wir sind hier, um das duale System zu stärken», sagte Bischof Felix Gmür an einer Medienkonferenz, zu der das Bistum und die Finanzkommission (Fiko) der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften im Bistum Basel geladen hatte. Auslöser für den gemeinsamen Auftritt im Kirchenratssaal am Basler Lindenberg war der Entscheid der Luzerner Synode, das Zurückhalten eines Teils der Gelder an Bistum anzudrohen, falls eine Reihe von Forderungen nicht erfüllt würden.

Im Brief «Fakten klargestellt»

Bischof Felix Gmür hat in einem Brief Klartext nach Luzern geschickt. Sein Vorgesetzter sei der Papst und sonst niemand, zitiert kath.ch aus dem Schreiben. «Ich habe einfach die Fakten klargestellt», sagte Gmür an der Medienkonferenz. Er verstehe nicht, dass Forderungen gestellt würden, die teilweise schon erfüllt seien. Jüngste der bereits ergriffenen Massnahmen auf Bistumsebene ist die externe Durchführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Bereits seit 2017 ist im Bistum Basel eine unabhängige externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. 2020 wurde ein aktualisiertes Schutzkonzept zur Prävention und Intervention im Bistum umgesetzt.

Bewegung hat es auch bezüglich der von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) erhobenen Forderungen gegeben. Für eine schweizweite unabhängige Meldestelle arbeite das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz Modelle aus. Man müsse hier auch mit den Opferverbänden reden, sagte Gmür.

Für ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht hat die Schweiz grünes Licht von Papst Franziskus erhalten. Nun gelte es, ein Statut auszuarbeiten. Die für 2024 geplante Umsetzung soll «so schnell wie möglich» erfolgen, sagte der Bischof.

Ebenfalls im nächsten Jahr soll auf Bistumsebene eine Ombudsstelle eingerichtet werden, vorerst für eine dreijährige Versuchsphase. Dieses Gremium ist das Produkt aus der ersten synodalen Versammlung des Bistums im Januar 2022 in Basel.

Für ein gemeinsames Handeln

Die Ombudsstelle gehört zu den Projekten, deren Umsetzung gefährdet wären, wenn dem Bistum die finanziellen Mittel nicht im budgetierten Rahmen zur Verfügung stünden. Dies gab Christian Griss, Kirchenratspräsident der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und Präsident der Fiko, zu bedenken. Die Fiko anerkenne die vom Bischof des Bistums Basel bereits ergriffenen Massnahmen, sagte Griss. Und: «Eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen benötigt aus Sicht der Fiko schweizweit ein gemeinsames, entschiedenes Handeln seitens der Bistümer, Ordensgemeinschaften und den kantonalen katholischen Körperschaften.»

Der von der Synode der katholischen Landeskirche Luzern angedrohte Entzug von finanziellen Mitteln für die Finanzierung des Bistums Basel, sei aus Sicht der Fiko nicht zielführend und gefährde das gegenseitige Vertrauen in das konstruktive Miteinander innerhalb des dualen Systems, sagte Griss.
 

Fakten und Zahlen
Die Finanzkommission besteht aus je einer Vertretung der Exekutiven der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften des Bistums Basel (Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug). Sie unterstützt den Bischof in der Erfüllung seiner Aufgaben durch Bereitstellung eines Bistumsbeitrags und berät ihn bei seinen Entscheiden über die Verwendung des Budgets.

Das Gesamtbudget 2024 des Bistums beläuft sich auf 5,1 Millionen Franken. Die Haupteinnahmen sind die Beiträge der Kantonalkirchen im Umfang von 3,8 Millionen Franken. Der Luzerner Beitrag beträgt 884 000 Franken. Luzern bezahlt den Bistumsbeitrag immer in zwei Tranchen aus. Nächstes Jahr kann das Bistummit erst mit der ersten Tranche fest rechnen. Die Freigabe der zweiten Hälfte ist mit der Erfüllung einer Reihe von Forderungen verknüpft. Der Entscheid darüber soll im Herbst 2024 fallen. (rv)


*Redaktorin «KIRCHE heute – römisch-katholisches Pfarrblatt der Nordwestschweiz» 

 

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