Bischof Joseph Bonnemain ist in der Bischofskonferenz für das resort "Missbrauch" zuständig. Foto: Moritz Hager

Massnahmen zur Verhinderung von Missbrauch

Bischöfe, Ordensgemeinschaften und Kantonalkirchen haben neue Massnahmen beschlossen

Die Schweizer Bischofskonferenz sowie die Dachverbände der Ordensgemeinschaften (Kovos) und der Kantonalkirchen haben neue Massnahmen beschlossen, mit denen sexueller Missbrauch künftig verhindert werden soll. Das «pfarrblatt» dokumentiert diese aus der Medienmitteilung vom 12. September der drei Organisationen im Wortlaut:

1. Für Betroffene sollen schweizweit professionelle Angebote geschaffen werden, bei denen sie Missbräuche melden können: In den kommenden Monaten werden dafür verschiedene Modelle für eine gesamtschweizerische unabhängige Meldestelle für Betroffene sowie für Informantinnen und Informanten geprüft und danach deren Realisierung angegangen. Zudem sollen die bestehenden kircheneigenen Meldestrukturen von Fachleuten überprüft und anschliessend anhand gemeinsamer Standards weiterentwickelt werden.

2. Künftige Priester, ständige Diakone, Mitglieder von Ordensgemeinschaften und weitere Seelsorgende sollen im Rahmen ihrer Ausbildung standardisierte psychologische Abklärungen durchlaufen: Die Priesterseminarien, Noviziate und Ausbildungsstätten für Seelsorgende führen eine gesamtschweizerisch standardisierte psychologische Prüfung der künftigen Priester, ständigen Diakone, Mitglieder von Ordensgemeinschaften und weiterer Seelsorgenden ein.

3. Für die Führung von Personaldossiers und für die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden Mindeststandards gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen eingeführt: Diese richten sich an Bistümer, Ordensgemeinschaften, staatskirchenrechtliche Organisationen und andere kirchliche Anstellungsträger.

4. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich zu neuen Grundsätzen im Umgang mit Missbrauchsakten: In einer schriftlichen Selbstverpflichtung erklären alle kirchlichen Verantwortlichen an der Spitze von Bistümern, Landeskirchen und Ordensgemeinschaften, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren. Das bedeutet auch, dass die kirchenrechtliche Vorschrift, regelmässig Akten aus Archiven und Geheimarchiven zu vernichten (can. 489 § 2 CIC), für solche Akten nicht mehr angewendet wird.

5. Die Forschung wird in einem dreijährigen Folgeprojekt 2024–2026 weitergeführt: Bereits im Juni 2023 haben SBK, RKZ und KOVOS entschieden, die Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich fortzusetzen und ihm den Auftrag für ein weiteres Forschungsprojekt 2024–2026 im Umfang von 1,5 Mio. Franken zu erteilen. Die Verträge und ergänzende Informationen werden zum Projektstart am 1.1.2024 veröffentlicht.

Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen bereitgestellt

Für die Umsetzung haben SBK, RKZ und KOVOS für die Jahre 2024 bis 2026 Gelder im Umfang von 1,5 Mio. Franken für das Forschungsprojekt und 1 Mio. Franken für die weiteren beschlossenen Massnahmen eingestellt. Damit stehen ab nächstem Jahr zusätzliche finanzielle Mittel für Fachpersonen sowie für externe Beratung und Aufträge für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen bereit.

Für die Konkretisierung der Umsetzung werden SBK, RKZ und KOVOS noch vor Ende Jahr den Dialog mit den Betroffenenorganisationen suchen und die weitere Zusammenarbeit definieren.

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