Präsident des Landeskirchen-Parlaments ist der frankophone Stadtberner Michel Conus. Foto: Thomas Uhland

Mensch und Geld

Sitzung des Landenkirchenparlaments

Seelsorge für Menschen mit Behinderung und für Asylsuchende sowie ein positives Budget für 2023 wurden an der Sitzung des  Parlaments der röm.-kath. Landeskirche am 19. November besprochen. Vorerst durchgefallen ist ein Stipendienfonds.

Von Andreas Krummenacher

Bei der Einstimmung auf die Parlamentssitzung verwies Bischofsvikar Georges Schwickerath auf die Wichtigkeit des synodalen  Prozesses. Die Kirche werde sich verändern und die Menschen in ihrer Verschiedenartigkeit respektieren müssen. «Menschen sind  verschieden», so Schwickerath, «und sie dürfen es auch bleiben.» Ein gutes Motto, auch für eine Sitzung des Kirchenparlaments.

Am 19. November ging es zunächst um eine neue Seelsorgestelle für Menschen in Rückkehrzentren. Diese Seelsorge, so die zuständige  Landeskirchenrätin Barbara von Mérey, sei besonders wichtig. Hier würden Menschen mit ungewissen Zukunftsaussichten leben, oft in schwierigen Verhältnissen, Asylsuchende, welche die Schweiz verlassen müssten. Derzeit gibt es Rückkehrzentren in Aarwangen,  Gampelen, Konolfingen, neu in Enggisten und Bellelay, wo die Seelsorge ökumenisch erfolgt.

Das Parlament genehmigte den röm.-kath. Kostenanteil von knapp 40’000 Franken problemlos. Ebenfalls unbestritten war ein Seelsorgeprojekt für Menschen mit  Behinderung. Es gibt im Kanton Bern einen katholischen heilpädagogischen Religionsunterricht, für Erwachsene mit Behinderung aber  keine spezifischen Angebote.

Das Parlament stimmte der Lancierung eines entsprechenden Projekts einstimmig zu. In vier Jahren sollen  das Angebot, die Zielgruppen und die Wirkungsziele erarbeitet und definiert werden. Dafür wurden 170’000 Franken gutgeheissen. Die  Verantwortlichen der röm.-kath. Landeskirche sind mit ökumenischen Partnern eng vernetzt, insbesondere mit der ev.-reformierten  Landeskirche.

Deutlich wurde das an einem komplizierten, fein austarierten Kompromiss im Bereich von Beratung und Lehrmitteln für  den Religionsunterricht. Hier gibt es verschiedene Angebote, hauptsächlich initiiert von den reformierten Kirchen. Die röm.-kath.  Landeskirche beteiligt sich finanziell daran, will sich aber nach einer vertieften Analyse auf die Medien- und Beratungsstelle Religion,  Ethik, Lebenskunde der Pädagogischen Hochschule Bern konzentrieren.

Nach langen, zähen Verhandlungen zeigte sich die  ökumenische Partnerin einverstanden. Sämtliche Gelder der röm.-kath. Landeskirche werden tel quel auf diese Beratungsstelle  umgelagert, nicht etwa gekürzt. Das sorgte im Rat für einen gewissen Unmut. Der Kompromiss sei gut, unzählige Menschen seien daran  beteiligt gewesen, so Landeskirchenrats-Präsidentin Marie-Louise Beyeler. Inständig bat sie um Zustimmung. Ein  Rückweisungsantrag aus dem Berner Jura scheiterte denn auch, das Geschäft wurde angenommen.

Kein Stipendienfonds

Die röm.-kath.  Kirche bekommt das Geld für die Löhne der Pfarreileitungs-Personen vom Kanton. Verwendet wird nicht immer alles. Stellen sind  kurzfristig unbesetzt oder dauerhaft vakant. Der Landeskirchenrat wollte deshalb daraus nun mit 800’000 Franken einen  Stipendienfonds äufnen.

Das Fondsreglement fiel bei den Parlamentarier:innen durch, sie wiesen das Geschäft zurück. Von den  Stipendien hätten Menschen profitiert, die beispielsweise Theologie oder Religionspädagogik studieren. Im Rat wurde kritisiert, dass  von Antragsstellenden keine Angaben über ihre Vermögenssituation verlangt werde, dass nicht auch Darlehen vorgesehen seien oder  dass die Koordination mit anderen Fonds auf dem Platz Bern fehle. Die Idee eines Stipendienfonds fand breite Unterstützung. Das  Reglement wird überarbeitet.

Weitere Geschäfte

Das Budget 2023 sieht einen positiven Abschluss von 127'000 Franken vor. Die  Kirchgemeinden bezahlen weiterhin 8,2 Prozent ihres Steuerertrages an die Landeskirche. Das werden nächstes Jahr gut 5,3 Millionen  Franken sein. Das Bistum Basel bekommt 2023 von den Katholik:innen des Kantons Bern rund 50’000 Franken mehr, insgesamt  517’000 Franken, da die Kollekteneinahmen offenbar stark gesunken sind.  

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