Zwei Mitglieder des Domkapitels des Bistums Basel verzichten auf eine Feier zu ihrer Einsetzung. Sie wollen damit ein Zeichen der Solidarität mit Missbrauchsbetroffenen setzen.
Die feierliche Einsetzung zweier Domherren war für den 23. November geplant: Wieslaw Reglinski hätte als residierender Domherr des Standes Bern und Reto Kaufmann als nichtresidierender Domherr des Standes Zug in der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn eingesetzt werden sollen. Reglinski ist Offizial (Leiter des kirchlichen Gerichts) des Bistums Basel.
Diese Feier wurde nun abgesagt, wie das Bistum Basel mitteilt. Die Absage sei ein Zeichen der Solidarität gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs. Reglinski und Kaufmann hätten ihren Verzicht auf die Feier mit Bischof Felix Gmür abgesprochen. Die Ernennung und der Auftrag der Domherren blieben jedoch bestehen, teilt das Bistum mit.
Gehorsam und Treue
Bei der Einsetzung der Domherren wird jeweils das bischöfliche Ernennungsdekret verlesen, anschliessend legen die Domherren das Treueversprechen ab. Dabei versprechen sie dem Bischof Gehorsam und treue Mitarbeit. Als Zeichen der Zugehörigkeit zum Domkapitel erhalten sie anschliessend das purpurfarbene Schultertuch (Mozzetta) und ein Brustkreuz.
Die Domherren sind die politischen Bindeglieder zwischen den Kantonen und dem Bistum. Sie wählen den Bischof und beraten ihn. Entstanden ist das Gremium aufgrund einer schon fast 200-jährigen Vereinbarung zwischen dem Vatikan – dem Heiligen Stuhl – und den verschiedenen Kantonen des Bistums Basel. Dazu gehören neben Bern etwa auch Luzern, Zug, Solothurn, Basel oder der Thurgau. Heute sind es deren zehn. Das Kapitel besteht aus 18 Domherren: fünf residierenden (aus dem Kanton Bern ist dies Reglinski) und 12 nichtresidierenden. Aus dem Kanton Bern sind dies Christian Schaller und Ruedi Heim. (sys/kr)