Christliche Botschaften ausserhalb von kirchlichen Medien. Dies wollen die Schweizer Bischöfe mit dem Medienpreis würdigen.
Die Bischöfe wollen mit dem Medienpreis die «besten, spannendsten und informativsten journalistischen oder medialen Beiträge auszeichnen, die dem Geist des Evangeliums Ausdruck verleihen». Den Bestplatzierten winkt ein Preisgeld von 2500 Franken (1. Preis), 1000 Franken (2. Preis) oder ein Anerkennungspreis von 500 Franken. Für den Wettbewerb zugelassen sind journalistische Beiträge, die «die Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien» verkünden. Mit letzteren sind Medien wie Pfarr(ei)blätter oder kath.ch gemeint, die von Kirchensteuern mitfinanziert werden und somit vom Wettbewerb ausgenommen sind. Ebensowenig können wissenschaftliche Arbeiten, theologische Abhandlungen, Predigten und Verkündigungsschreiben eingesandt werden.
Eingereicht werden können somit Fernseh- und Videobeiträge, Audiobeiträge und Podcasts, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Reportagen und Beiträge im Internet sowie Bücher. Sie müssen zwischen dem 17. April 2022 und 9. April 2023 erstmals veröffentlicht worden sein und einen Bezug zur Schweiz haben. Einsendeschluss ist der 8. Dezember 2023.
Social Media inklusive
Mit «Beiträgen aus dem Internet» seien «journalistische und publizistische Inhalte» wie Blogs, Online-Artikel, welche nur online publiziert wurden und im weiteren Sinn auch Beiträge auf Social Media gemeint, heisst es auf Nachfrage des «pfarrblatt». Dabei denken die Bischöfe weniger an einen einzelnen Instagram- oder Facebookpost, sondern beispielsweise an einen Instagramkanal, «der sich mit Themen der Ethik auseinandersetzt oder eine Facebookseite, die die Integration von ukrainischen Geflüchteten in Form von Posts dokumentiert», schreibt SBK-Sprecher Sebastian Schafer, der auch zur Jury gehört. Kriterium sei «die journalistische oder redaktionelle Leistung beziehungsweise die inhaltliche Relevanz.»
Es gehe der katholischen Kirche darum, mit dem Preis ihr Interesse für die inner- und ausserkirchlichen Kommunikationsmittel sowie deren Medienschaffenden zu bezeugen, heisst es in der Mitteilung der SBK.
Orientierung an christlichen Grundwerten fördern
Zudem wolle sie damit Initiativen unterstützen, welche sich an christlichen Grundüberzeugungen und Werten sowie an der Botschaft des Evangeliums orientierten und dies der Öffentlichkeit vermitteln könnten. Die Bischöfe weisen darauf hin, dass die Pastoralinstruktion «Aetatis Novae» über die sozialen Kommunikationsmittel von 1992 (Nr. 31, c) zur Schaffung solcher Preise motiviert habe. (kath.ch/sys)
Weitere Informationen auf der Webseite der Schweizer Bischofskonferenz