In der Schweiz regt sich Widerstand gegen das vatikanische Verbot, homosexuelle Paare zu segnen. Im Bild die christkatholische Kirche St. Peter und Paul in Bern. Foto: Rahel Zürcher

Schweizer Kleriker trotzen Rom

Empörung über Verbot der Segnung homosexueller Paare

Die katholische Kirche hat keine Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Dies verlautete am Montag aus der vatikanischen Glaubenskongregation. Schweizer Kleriker distanzieren sich von dieser Aussage.

Von Sylvia Stam

Es sei «nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis ausserhalb der Ehe (das heisst ausserhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau)» einschliessen. Denn die Verbindungen von homosexuellen Paaren entsprächen nicht dem göttlichen Willen, heisst es in dem Schreiben, mit dem die vatikanische Glaubenskongregation am Montag auf eine entsprechende Anfrage reagierte. Papst Franziskus habe diese Antwort gutgeheissen, heisst es am Ende des Dokuments, das vom Präfekten und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet wurde.

Tweet von Bischof Gmür

Das Dokument hat in der katholischen Kirche Schweiz einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. «Das vatikanische Segnungsverbot für homosexuelle Paare entspricht der traditionellen Lehre. Theologie und Seelsorge müssen sich jedoch auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Dazu dient unsere Regenbogenpastoral», schreibt der Basler Bischof Felix Gmür tags darauf via Twitter. Auf demselben Kanal meldete sich der ehemalige Abt des Klosters Einsiedeln, Martin Werlen, zu Wort: «Es gibt offensichtlich Menschen, die - so lassen es ihre Veröffentlichungen und Äusserungen erkennen - Schwule nur vom Sex kennen», twitterte Werlen.

Wächterin über Gottes Segen?

Ausführlicher nimmt Franz Kreissl, Pastoralamtsleiter im Bistum St. Gallen, auf der Website des Bistums Stellung: «Mit ihrem Schreiben macht sich die Glaubenskongregation zur Kontrolleurin darüber, wen Gottes Segen erreichen darf oder eben nicht – und das ist unangemessen und falsch, denn die Kirche ist nicht die Wächterin über den Segen Gottes.» Die Kirche habe den Auftrag, den Segen Gottes zu spenden und den Menschen zuzusagen – «nicht aus eigenem Vermögen, sondern als Vermittlerin. Von Eintrittsbedingungen Gottes ist mir nichts bekannt», schreibt Kreissl, der Diakon und Mitglied der Bistumsleitung ist.

Recht auf Widerspruch

Auch die bekannte Luzerner Theologin Regula Grünenfelder, langjährige Leiterin der Fachstelle Frauenkirche Zentralschweiz, meldete sich via Facebook zu Wort: «Was für eine arme, elende, kalte Kirche, die homosexuelle Paare nicht segnen kann! Also, ich kann es, und ich tue es.»

Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Uni Münster, fordert Bischöfe und Generalvikare auf, das Papier aus Rom zurückzuweisen, wie er gegenüber kath.ch sagte: «Es ist ein uraltes Rechtsprinzip der katholischen Kirche, das im Kern besagt, dass ein Diözesanbischof eine päpstliche Norm oder eine erlassene Einzelentscheidung zurückweist», so Schüller. Und zwar mit dem Hinweis, dass die Norm oder rechtliche Einzelentscheidung «in seiner Diözese nicht umsetzbar ist». Laut Schüller «gibt es dieses Recht auf Widerspruch, nur fehlt den meisten Bischöfen der Mut, davon Gebrauch zu machen».


Kommentar zum Thema von «pfarrblatt»-Redaktorin Sylvia Stam

 

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