Unabhängig vom aufenhaltsrechtlichen Status soll es möglich sein, Menschen in Not zu helfen, das fordern Bischofskonferenz und FASA. Foto: Motortion/iStock

Solidarität nicht kriminalisieren

Es soll möglich sein, allen Menschen in Not zu helfen, das fordern Bischofskonferenz und FASA

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates befasste sich am 1. November mit der Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» und lehnt diese ab. Die Kirchen sind wegen des Kirchenasyls direkt betroffen. Viele kirchliche Institutionen befürworten die von der Initiative geforderte Gesetzesänderung, darunter die Schweizer Bischofskonferenz oder die Fachstelle Sozialarbeit FASA der katholischen Kirche Bern.

Bis 2008 schützte eine Gesetzesbestimmung Personen vor Strafe, die aus einem ehrenhaften Motiv einem anderen Menschen halfen, auch wenn dessen Status als illegal bezeichnet werden konnte. Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz SBK schreibt in einer Medienmitteilung vom 6. November, dass «die verschärfte Asylpraxis der letzten Jahre immer mehr Asylsuchende und Flüchtlinge in die Nothilfe» dränge. «Die Schweiz verweigert ihnen damit den Zugang zu Ausbildungs- und Integrationsangeboten, zum Arbeitsmarkt und zu einem würdigen Leben jenseits von Armut, Unterdrückung und kriegerischen Konflikten. In dieser Not sind die Kirchen eine wichtige Anlaufstelle. Sie bieten Menschen in Not grundlegende Hilfestellungen an und begleiten sie auf ihrem schwierigen Weg. Auch Pfarreien und Einzelpersonen versuchen, diese Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Es spielt dabei keine Rolle, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die Hilfesuchenden haben», heisst es von der SBK weiter.

2008 erfolgte eine Gesetzesverschärfung. Nicht nur «Menschenhändler», sondern alle machten sich neu strafbar. In Zürich etwa wurde in diesem Sommer der katholische Priester Josef Karber, der die Pfarrei Liebfrauen betreut, mit 9000 Franken gebüsst, weil er einer Armenierin Kirchenasyl gewährt hatte, die sich illegal in der Schweiz aufhielt. In Lausanne gewährte der katholische Priester Gabriel Pittet gegen den Willen der Kirchgemeinde «Sans-Papiers» Kirchenasyl.

Die Entwicklung rief die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne) auf den Plan. Sie reichte bereits vor einem Jahr eine Parlamentarische Initiative mit dem Titel «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» ein. Diese fordert eine Änderung von Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Als erstes Gremium im Parlament behandelt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates nun den Vorstoss. Wie die Kommission entscheiden wird, ist offen.

Bischöfe weisen auf Grundauftrag der Kirche hin

Die Schweizer Bischofskonferenz, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Schweizerische Evangelische Allianz, der Verband der Freikirchen und die Heilsarmee haben sich klar hinter Mazzone positioniert. Der Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen, gehe weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen, schreibt das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in ihrer Medienmitteilung. 

Die verschärfte Asylpraxis der letzten Jahre dränge immer mehr Asylsuchende und Flüchtlinge in die Nothilfe. In dieser Not seien die Kirchen eine wichtige Anlaufstelle. Auch Pfarreien und Einzelpersonen versuchten, diese Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

«Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus», betont das SBK-Präsidium und fordert: Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, sollten nicht mehr bestraft werden.

Weiter heisst es in der Medienmitteilung: «Zwischen Recht und Gesetz einerseits und Gerechtigkeit andererseits bleibt letztlich immer eine unauflösbare Spannung. In der über Jahrhunderte bewährten Praxis des Kirchenasyls kommt diese Spannung ebenfalls zum Ausdruck. Der Auftrag der Kirche erschöpft sich nicht in der Befolgung des Gesetzes. Ihr Auftrag ist es, Arme, Geflüchtete und Ausgestossene zu begleiten und Heimatlosen eine Heimat zu geben – unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichem Status. Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt deshalb die Parlamentarische Initiative ‹Solidarität nicht mehr kriminalisieren›, so dass sich Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen. Die praktizierte Solidarität mit Menschen in Not braucht Schutz und Unterstützung.»
Jedes Jahr werden etwa 800 Personen auf Grundlage des Artikels 116 verurteilt, ohne dass bekannt ist, ob sie aus humanitären Gründen gehandelt oder als Menschenhändler einen finanziellen Vorteil angestrebt haben. Meistens geht es um Geldbussen.

Stellungnahme der Fachstelle Sozialarbeit der katholischen Kirche Bern

Die Fachstelle Sozialarbeit der katholischen Kirche Region Bern spricht sich in einer Stellungnahme ebenfalls für eine Änderung des besagten Artikels 116 aus. Der Leiter der Fachstelle, Mathias Arbogast, schreibt: «Die gelebte Solidarität, die Zuwendung zum Nächsten ist ein grundlegender Lebensvollzug von Christinnen und Christen. Die aktuelle Fassung des Artikels 116 im AiG macht jedoch Menschen zu Täterinnen und Tätern die sich aus einer christlichen Gesinnung heraus Menschen am Rande der Gesellschaft zuwenden. Dies führt zu einer Kriminalisierung des christlichen Lebensvollzugs und stellt das vielseitige Engagement von Pfarreien und freiwilligen Einzelpersonen zugunsten von Menschen in belasteten Lebenslagen unter Tatverdacht.

In seiner aktuellen Fassung fordert der Artikel 116 klar dazu auf, Hilfe zu unterlassen. Aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive stellt sich die fundamentale Frage, ob wir tatsächlich eine Gesellschaft wollen, in der solidarisches Handeln geringgeachtet und gar unter Strafe gestellt wird. Was sich jedoch mit Bestimmtheit sagen lässt, ist dass der Artikel dem diakonischen Grundvollzug der Kirche diametral entgegengesetzt ist. Als Themenführerin für den Bereich Diakonie im Pastoralraum Region Bern ist die FASA daher dazu aufgefordert, klar Position zu beziehen. Der Artikel 116 AiG muss geändert werden – und zwar in dem Sinne, dass Menschen, die aus einer christlichen, humanitären und solidarischen Grundhaltung heraus Hilfe leisten, nicht mehr kriminalisiert werden.» 

Kommission lehnt parlamentarische Initiative ab

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnt nun die parlamentarische Initiative ab. Der Entscheid gegen die Initiative fällte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen, meldet die Agentur keystone-SDA. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sei davon auszugehen, dass die Richter*innen in ihren Urteilen das Verhältnismässigkeitsprinzip anwenden und somit von hohen Strafen absehen würden, wenn aus humanitären Gründen gehandelt worden sei. Auch könne bereits heute in leichten Fällen von einer Freiheitsstrafe abgesehen und nur eine Busse oder Geldstrafe ausgesprochen werden. Die Minderheit will derweil, dass im Gesetz klar zwischen Schleppertum und Hilfe aus humanitären Gründen unterschieden wird. Die Schweiz solle – wie das auch andere europäische Länder handhaben würden – Menschen nicht kriminalisieren, die aus humanitären Gründen handeln. Der parlamentarische Prozess nimmt nun seinen Gang.
 
 Andreas Krummenacher, mit Material von kath.ch 

 

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