Illustration: Christine Ribic

Volksabstimmung

Publikation zur neuen Kirchenverfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern.

Publikation zur neuen Kirchenverfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern.

Die Synode der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern hat an ihrer Sitzung vom 24. November 2018 die neue Kirchenverfassung der Landeskirche verabschiedet.

Gemäss Art. 31 und 33 der bisherigen, noch gültigen Verfassung, muss die neue Verfassung dem Kirchenvolk zur Abstimmung unterbreitet werden (obligatorisches Referendum).

Die Abstimmungen erfolgen in den Kirchgemeinden im Rahmen der jeweiligen Kirchgemeindeversammlung. Die Kirchgemeindepräsidien wurden diesbezüglich im Januar 2019 informiert.

Die Kirchgemeinden erhalten dazu eine Frist bis 30. Juni 2019.

Gemäss Art. 7 des noch gültigen «Reglements über landeskirchliche Wahlen und Abstimmungen» erfolgen die Abstimmungen in den Kirchgemeindeversammlungen entsprechend dem Organisationsreglement der jeweiligen Kirchgemeinde.

Die neue Kirchenverfassung wird in Kraft treten, wenn sie von einer Mehrheit aller an den Kirchgemeindeversammlungen anwesenden Stimmberechtigten gutgeheissen wird.

Regula Furrer Giezendanner, Verwalterin 

 

 

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