Fussgänger blicken nach der Reichspogromnacht auf die zerbrochenen Fenster eines jüdischen Geschäfts in Berlin, November 1938. Foto: Keystone/World History Archive.

Wieviel Auschwitz lag in der Schweiz?

Zur Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938

Mit der Reichspogromnacht 1938 ging die Diskriminierung deutscher Juden und Jüd:innen zu ihrer systematischen Verfolgung über und mündete schliesslich in den Holocaust. Zum Gedenken hielt die Historikerin Hannah Einhaus am 8. November in der Synagoge Bern folgendes Referat.

Von Hannah Einhaus

Wir versammeln uns heute Abend zum Gedenken an die Reichsprogromnacht. 83 Jahre liegen zwischen den damaligen Ereignissen und heute, und doch spüren wir nach wie vor einen tiefen Schmerz, wenn wir auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 in Hitler-Deutschland zurückschauen. Im ganzen Dritten Reich, einschliesslich Österreich, brannten über 1600 Synagogen nieder. Tausende Geschäfte und Wohnungen wurden zerstört und ausgeraubt, Friedhöfe geschändet und Zehntausende von Menschen in Konzentrationslager gesteckt oder ermordet.

Was bedeutete diese Nacht in Deutschland für die Juden in der Schweiz und damit auch für die jüdischen Gemeinden in Bern und Biel? Das «Israelitische Wochenblatt» in Zürich schrieb damals vom «grössten Pogrom aller Zeiten». Das allgemeine Entsetzen war allgegenwärtig und löste – in den Worten des «Wochenblatts» einen «entfesselten Entrüstungssturm» aus, «wie ihn in dieser Form die Welt seit den Armenier-Greueln nicht erlebt hat.» Mit den Armenier-Gräueln meinte das Wochenblatt den Völkermord an den Armeniern durch die Türken im Jahr 1915.

Die Reichspogromnacht bildete einen vorläufigen Höhepunkt einer ganzen Reihe von Schritten der systematischen Entrechtung der Juden in Deutschland. Bereits seit 1936 galten die Nürnberger Rassengesetze, die aus Menschen die Kategorien Arier und Juden machten. In den Monaten vor der Pogromnacht ging es Schlag auf Schlag: An der Konferenz von Evian im Juli 1938 signalisierten die Staaten der Welt, einschliesslich der Schweiz, dass ihre Grenzen bei einer Flucht der Juden aus dem Dritten Reich verschlossen bleiben würden. Indirekt gaben sie damit Hitler freie Hand, Juden zu jagen, zu enteignen, in die Enge zu treiben, in Lager zu stecken und schliesslich zu ermorden. Die Schweiz führte in diesen Monaten den berühmten «J-Stempel» ein und schloss die Grenzen für «rassische Flüchtlinge». 1938 erhielten in Deutschland alle Jüdinnen und Juden zwangsweise den Zweitnamen «Sarah» und «Israel». Parallel dazu wurden jüdische Unternehmen nach und nach «arisiert», also den jüdischen Besitzern entrissen und hitlerfreundlichen Unternehmern überlassen. Juden, denen die Flucht nicht gelungen war, lebten nun entrechtet, enteignet, ausgeraubt, ohne Synagogen – und wurden in Konzentrationslager deportiert. Davon betroffen waren auch Jüdinnen aus der Schweiz, die in Deutschland lebten und durch ihre Heirat mit einem Deutschen den Schweizer Pass verloren hatten.

Die Pogromnacht sorgte auch bei den verschont gebliebenen Juden in der Schweiz für ein Dilemma. Am 20. November 1938, zehn Tage nach der Reichspogromnacht, wollte man in der Berner Synagoge einen öffentlichen Trauergottesdienst durchführen, mit geladenen Gästen der Regierung. Er sollte per Annonce im «Anzeiger der Stadt Bern» angekündigt werden. Doch nach langer Diskussion im Vorstand wurde diese Idee wieder fallen gelassen. Man befürchtete, die Öffentlichkeit könne dies als Demonstration auffassen. Eine Zeitzeugin aus Bern erzählte mir einmal: «Uns wurde mit dieser Pogromnacht endgültig bewusst, dass Hitler im Falle einer Annexion der Schweiz die Juden nicht anders behandeln würde als in Deutschland oder Österreich. Das löste auch bei uns in der Schweiz grosse Ängste aus.»

Immerhin reagierten die schweizerischen Behörden mit der sogenannten «Demokratieschutzverordnung». Sie richtete sich gegen «das öffentliche Aufreizen zum Hasse gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung wegen ihrer Rasse, Religion oder Staatszugehörigkeit.» Verstösse sollten bestraft werden. Auf den höheren Schutzbedarf der Juden deutete folgender Satz: «Die Ritualmordhetze ist die schmutzigste Waffe dieses Rassenhasses.» Dies dürfte ein Signal an die schweizerischen Nazi-Bewegungen gewesen sein. Doch war diese Verordnung wirklich wirksam? Nur soviel: Bis Kriegsende wurde sie nie angewendet, es kam zu keinen Anzeigen, Urteilen und Bussen. Die Verordnung blieb toter Buchstabe und verhinderte keine Aktionen und Publikationen gegen Juden. Bundesrat und Justizminister von Steiger machte dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund klar, dass der Antisemitismus per se keineswegs gleichbedeutend sei mit dem Straftatbestand der Demokratieschutzverordnung.

Die Frage bleibt: Warum hat die Schweiz 50 Jahre gebraucht, um erst in den 1990er Jahren die Geschichte ihrer Flüchtlingspolitik aufzuarbeiten? Warum verdrängte Bundesrat Delamuraz noch 1995 die Vergangenheit mit seinem legendären Satz «Auschwitz liegt nicht in der Schweiz»? Schon seit den 1950er und 1960er Jahre lagen genügend Dokumente und Augenzeugenberichte vor, um darüber zu berichten. In Deutschland kam es in den 1960er Jahren zu verschiedenen Prozessen gegen Kriegsverbrecher, Autoren griffen das Thema für Literatur und Bühne auf. Doch die Schweiz enthielt sich einer Auseinandersetzung mit ihrer Rolle als Zuschauerin.

Erst in den frühen 1990er Jahren begann ein schmerzhafter Prozess einer Auseinandersetzung. Aussenpolitisch pochte der Jüdische Weltkongress auf jüdische Ansprüche der Wiedergutmachung bei nachrichtenlosen Vermögen. Auf innenpolitischen Druck entstand der Bergierbericht über die damalige Flüchtlingspolitik und die wirtschaftliche Kollaboration der Schweiz mit Nazi-Deutschland. Ein wenig Auschwitz lag eben doch in der Schweiz. Auf diese Kritik folgten auch zahlreiche antisemitische Bemerkungen.

Heute, im Jahr 2021, ist eine dritte Generation herangewachsen, die diese Zeit nur noch aus den Schulbüchern kennt und kaum noch oder keine Gelegenheit mehr hat, mit damaligen Zeitzeugen zu sprechen. In den Schulen wird das Fach Geschichte laufend abgewertet. Allgemeinwissen über die Schoah mag noch vermittelt werden, eine Vertiefung in die Rolle der Schweiz hängt stark von den einzelnen Lehrkräften ab. Erinnerungsarbeit ist jedoch wichtig, wenn nicht im Schulzimmer, dann anderen Formen. Der Antisemitismus ist nicht ausgestorben, man denke an die zahlreichen Anschläge in den letzten Jahren im Ausland und in Biel dieses Jahr. Jeder solcher Angriff setzt Menschen einer bestimmten Gruppe herab und ist damit auch ein Angriff auf Demokratie und Menschenrechte. Derzeit ist der Bund beauftragt, ein offizielles Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus zu errichten, das mit dem Rückblick in die Geschichte das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte von heute fördern soll. Zu hoffen ist, dass es diesmal kein toter Buchstabe bleibt wie damals die Demokratieschutzverordnung von 1938. Ältere wie Jüngere sollen sich bewusst sein, dass jederzeit wieder Synagogen, Moscheen, Tempel und Bücher brennen könnten, wenn der rechtsstaatlichen Ordnung nicht Sorge getragen wird. Immer und überall gilt: Nie wieder!

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