Die Geschäfte wurden in den einzelnen Regionalversammlungen, hier Bern, intensiv beraten. Foto: kr

«Würde die Kirche Bern den Papst anstellen?»

Kontroverse Frühlingssession der kath. Landeskirche im Berner Rathaus

Denkwürdige Fragen, bemerkenswerte Anträge. Die Frühlingssitzung des röm.-kath. Landeskirchenparlaments im Berner Rathaus wartete mit Überraschungen auf.

Andreas Krummenacher

Kinder mit einer Behinderung sollen in den Pfarreien am Religionsunterricht, an Gottesdiensten oder Projekttagen teilnehmen können. Ob ein solcher integrativer heilpädagogischer Religionsunterricht möglich ist, das wurde in einem Projekt der Fachstelle Religionspädagogik untersucht. Bedürfnisse wurden geklärt, Katechet:innen beraten, Kinder mit speziellen Bedürfnissen wurden begleitet. Die Auswertung zeigt: Das ist nicht nur möglich, sondern gerade im Religionsumfeld sogar wünschenswert und positiv. An der Sitzung des Landeskirchenparlaments vom 9. Juni wurde dieses Projekt nun in ein ständiges Angebot überführt. Die Kosten belaufen sich auf jährlich 30'000 Franken.

Gute Zahlen

Paul Cadotsch von der Regionalversammlung Bern fragte: «Würde die Landeskirche den Papst anstellen?» Sie dürfte nämlich nicht, weil der Papst über 70 Jahre alt ist. Da war bislang in Bern Schluss. Das wird nun geändert, Seelsorgende dürfen neu auch nach 70 in der Kirche arbeiten.

Die Zahlen bei der Landeskirche sehen gut aus. 776'000 Franken beträgt der Überschuss, dies bei einem Aufwand von gut 18 Millionen Franken. Zu reden gaben Rückstellungen, etwa 400'000 Franken für die Kommunikation. Diese wurden abgelehnt.

Ökumenische Heimseelsorge

Die Seelsorge in Heimen sollte neu ökumenisch geregelt werden. Zusammen mit der reformierten Kirche wurden in Arbeitsgruppen Lösungen gesucht. 330 Stellenprozent sollten von der katholischen Landeskirche finanziert werden. Ein Antrag des Bischofsvikariats im Namen der Pastoralraum-Leitenden verlangte die Rückweisung. Das Landeskirchen-Parlament folgte diesem Antrag. Die Pastoralraum-Leitenden hatten grundsätzliche Einwände gegen das Geschäft. Die Umsetzung sei nicht ausgearbeitet. Sie hatten ausserdem Bedenken, dass diese Stellenprozente den Pastoralräumen entzogen würden. Die Wichtigkeit des Themas wurde zwar betont, doch die landeskirchliche Exekutive ist jetzt gegenüber den reformierten Partnern in Erklärungsnot. Eine Lösung wurde nicht beraten.

Politik und Kirche

Ein möglicher Hintergrund ist die Neubeurteilung der Kantonsbeiträge ab 2026. Die Landeskirchen erhalten Beiträge vom Kanton für die Löhne der Seelsorgenden und für ihre sogenannt «gesamtgesellschaftlichen Leistungen». Die Löhne sind im Gesetz fixiert. Das sind für die röm.-kath. Landeskirche acht Millionen Franken. Welche Pfarrei wie viele Stellenprozente erhält, muss neu verhandelt werden. «Die effektive Zuteilung erfolgt entsprechend den Mitgliederzahlen der Kirchgemeinden, und zwar linear», das sagte Marie-Louise Beyeler vor den Parlamentarier:innen. Ein Reglement werde erarbeitet: «Sinnvoll, zukunftsorientiert, den Bedürfnissen der Menschen gerecht werdend.»

Für die gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhält die katholische Landeskirche 4,4 Millionen Franken bezahlt. Wie hoch dieser Beitrag künftig sein soll, darüber entscheide der bernische Grosse Rat im Herbst 2024, so Marie-Louise Beyeler.

Stipendienfonds

Wer künftig Theologie, Religionspädagogik oder Kirchenmusik studieren will, der kann bei der Landeskirche einen Antrag auf Unterstützung stellen. Im Gegenzug werden er oder sie verpflichtet, nach dem Studium während dreier Jahre im Bistum Basel tätig zu sein. Das Parlament hat nämlich der Bildung eines Stipendienfonds zugestimmt. Das Fondskapital beträgt 500'000 Franken.


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