Kommission zur Förderung globaler Solidarität (KGS)

Möchten Sie bei der Kommission zur Förderung globaler Solidarität einen Unterstützungsantrag einreichen? Hier finden Sie alle Informationen.
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Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
08.30–11.30 Uhr
14.00–17.00 Uhr
Freitag
08:30–11:30 Uhr
14:00–16:00 Uhr

Die Kommission zur Förderung globaler Solidarität / KGS (ehemals KEM) beurteilt Unterstützungsanträge zur Finanzierung von Projekten für die Entwicklungshilfe und Missionen im Ausland. Bevorzugt werden Vorhaben unterstützt, die:

  • dazu beitragen, die Grundbedürfnisse der Menschen zu decken.
  • lokale Eigeninitiative unterstützen.
  • Selbständigkeit und Unabhängigkeit zum Ziel haben.
  • eine lokale, vorzugsweise kirchliche Trägerschaft aufweisen.
  • einen Bezug zur röm.-kath. Kirche Region Bern bzw. zur Region Bern haben.
  • umweltverträglich sind.

In der Regel werden einmalige Anträge bewilligt. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung auch für bis zu drei Jahre zugesprochen werden. 2025 wurden Förderbeiträge in der Höhe von 565'000 Franken bewilligt.

Anträge und Fristen

Pro Kalenderjahr finden zwei Kommissionssitzungen statt, an welchen Unterstützungsanträge behandelt werden. Die Antragsfristen für das kommende Jahr werden jeweils Ende November publiziert. Die Antragsfristen für das Jahr 2027 fallen voraussichtlich in den Januar/Februar und in den Juni. 

1. Antragsfrist 2026: 15. Februar / abgelaufen

  • Die Kommissionssitzung fand am 23. März 2026 statt

2. Antragsfrist 2026: 5. Juli / abgelaufen

  • Die Kommissionssitzung findet am 24. August 2026 statt
  • Der Entscheid des Kleinen Kirchenrats wird voraussichtlich Mitte Oktober bekannt werden
  • Die Antragsteller werden ca. zwei Wochen später informiert.

Jede:r Gesuchsteller:in darf nur einen Antrag pro Kalenderjahr einreichen. Vor der Eingabe eines neuen Gesuches ist ein Schlussbericht über das letzte unterstützte Projekt gemäss Vorgaben vollständig und korrekt einzureichen.

Verpflichtungen

Die Projektträger verpflichten sich...

  • die Unterstützungsbeiträge zweckgemäss und entsprechend den eingereichten Angaben einzusetzen. 
  • die Katholische Kirche Region Bern in ihren Publikationen und Informationsmedien (z. B. Jahresbericht, Webseite oder Social-Media-Kanälen) als Unterstützerin klar sichtbar zu machen.
  • der Katholischen Kirche Region Bern ohne Aufforderung einen Schlussbericht über das unterstütze Projekt zu liefern.
  • Mindestanforderungen für Schlussberichte Deutsch
    pdf · 211 kb
  • Mindestanforderungen für Schlussberichte Französisch
    pdf · 204 kb
  • Mindestanforderungen für Schlussberichte Spanisch
    pdf · 108 kb
  • Mindestanforderungen für Schlussberichte Englisch
    pdf · 204 kb

Regelwerk «Fonds zur Förderung globaler Solidarität»

Sie finden das Fondsreglement unter "6 Finanzen / 6.7 Fonds" als Datei 6.7-2.

Bewilligte Anträge

Jährlich unterstützt die Katholische Kirche Region Bern unzählige Institutionen und Projekte in der ganzen Welt. Hier finden Sie eine Übersicht über die letzten Jahre:

Kontakt

Haben Sie Fragen an uns zum Thema Vergabe von Fördergeldern? Wir sind gerne für Sie da:


 

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