Synode
Informationen über das Parlament der Landeskirche, das aus aus rund 90 Kirchgemeinde- und 10 Dekanatsvertretungen besteht.
Das Parlament der Landeskirche, die Legislative, nennt sich Synode. Sie besteht aus 66 Abgeordneten der Kirchgemeinden (bevölkerungsmässig verteilt auf die vier Regionen Bern Jura bernois, Mittelland und Oberland) sowie, 4 Missions- und 4 Dekanatsabgeordneten.
Die Abgeordneten werden von ihrer Kirchgemeinde für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Sie vertreten die Kirchgemeinden in der Synode. Regelmässige gegenseitige Information ist eine wichtige Voraussetzung.
Die Abgeordneten bilden mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Region die Regionalversammlung. Diese bereitet die Geschäfte der Synode vor und entwickelt in eigener Kompetenz Engagements in pastoraler und gesellschaftlicher Hinsicht, beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Dekanat ihrer Region.
Als Abgeordnete wählbar sind alle in kirchlichen Angelegenheiten Stimmberechtigten, unabhängig von ihrer Nationalität. Das zeitliche Engagement pro Jahr besteht aus zwei Synoden und den dazugehörigen vorbereitenden Sitzungen der Regionalversammlung.
Durch Einsitz in Kommissionen, Teilnahme an Kirchgemeindeversammlungen, Kursen, Sitzungsvorbereitungen oder weiteren persönlichen Aktivitäten können sich zusätzliche Verpflichtungen ergeben. Den Abgeordneten werden die Reisekosten entschädigt und ein Sitzungsgeld ausgezahlt.

"Katholisch Bern", Hrsg. von G. Hanke Knaus, F. Kuhn, J. Meienberg, H.B. Noser, F. Reich, R. Rosenberg, W. Stähelin, im Auftrag der Röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung, Bern 1999. Vertrieb: Buchhandlung Voirol
1799: Auf Begehren der katholischen Mitglieder der Behörden der Helvetischen Republik wird am 9. Juni - nach einem Unterbruch von 271 Jahren - im Berner Münster erstmals wieder eine Messe gefeiert. P. Gregor Girard wirkt dort als einer der ersten Diasporapfarrer der Schweiz.
1804: Nachdem die helvetische Regierung abgetreten ist, erlaubt der Berner Kleine Rat "in der Hauptstadt allein" die Fortsetzung des katholischen Gottesdienstes unter Aufsicht des Kirchenrates, der sich aus reformierten Geistlichen und Regierungsmitgliedern zusammensetzt.
1815: Der Wiener Kongress verbindet den Jura als Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel mit dem Kanton Bern. Die Vereinigungsurkunde vom 23. November gestattet die Ausübung der römisch-katholischen Religion in den katholischen Gemeinden des Juras. Die Pfarreien des Juras waren somit staatlich anerkannt, die Pfarrei der Stadt Bern weiterhin nur geduldet.
1828: Das Bistum Basel wird aufgrund eines Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug wiederhergestellt und neu umschrieben. Dem Bistum Basel wird nicht der ganze Kanton Bern, sondern nur der ihm im Wiener Kongress abgetretene Gebietsteil angeschlossen.
1831: Die Verfassung des Kantons Bern gewährleistet die Glaubensfreiheit, aber auch "die Rechte der bestehenden evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der römisch-katholischen Kirche in den sich zu ihnen bekennenden Gemeinden".
1846: Die neue Staatsverfassung wiederholt die Genehmigungen ihrer Vorgängerin und spricht einer aus Katholiken zusammengesetzten Kirchenkommission das Antrags- und Vorberatungsrecht in römisch-katholischen Kirchensachen zu, soweit diese in den Bereich der Staatsbehörden fallen. Eine solche Kommission bestand zwar schon seit 1832.
1864: In Bern wird die erste katholische Kirche der nachreformatorischen Zeit (St. Peter und Paul) eingeweiht. Im gleichen Jahr wird durch eine Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Kanton Bern der alte Kantonsteil ebenfalls dem Bistum Basel zugeteilt.

J. Stammler
1873: Im Anschluss an die Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit im I. Vatikanischen Konzil (1870) tobt der sog. Kulturkampf, die Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche, im Kanton Bern besonders heftig. Die Bistumskantone setzen Bischof Lachat ab, die Berner Regierung enthebt die zu Lachat haltenden jurassischen Pfarrer ihres Amtes und weist sie aus dem Kanton.
1874: Das Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens sieht für die katholische Landeskirche die gleiche Organisation wie für die reformierte vor. Durch das Dekret vom 2. Dezember organisiert der Grosse Rat eine "katholische Synode", die als Ausgestaltung der in der 1846-er Verfassung vorgesehenen "katholischen Kirchenkommission" bezeichnet wird. Die romtreuen Katholiken verlieren die staatliche Anerkennung sowie ihre Kirchen in Bern und Biel an die Christkatholiken.
1878: Rom erlaubt es den Katholiken, sich an den Wahlen der Kirchgemeinderäte zu beteiligen. Die Katholiken im Jura machen davon Gebrauch und erlangen in den meisten Kirchgemeinden die Mehrheit. Sie holen die abgesetzten, inzwischen vom Staat amnestierten Pfarrer zurück.
1880: Die katholische Synode, in der die Christkatholiken inzwischen ebenfalls in die Minderheit versetzt worden sind, hebt verschiedene in den Jahren 1875 bis 1877 gefasste Beschlüsse wieder auf, welche der römisch-katholischen Glaubenslehre zuwiderliefen. Nachher wird die Synode nicht mehr einberufen.
1893: Nach Artikel 84 der Staatsverfassung sind die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche die anerkannten Landeskirchen in den sich zu ihnen bekennenden Gemeinden. Nach diesem "Friedensschluss" lassen sich die Pfarreien Biel und St. Imier (1898), Tramelan (1905) und Tavannes (1922) durch Grossratsdekret als Kirchgemeinden anerkennen. Im alten Kantonsteil wirkt die Angst vor einer Wiederholung der im Kulturkampf erlittenen Verluste noch länger nach, so dass die massgebenden Kreise an der privatrechtlichen Organisation festhalten.
1895: Der Grosse Rat regelt mit dem Dekret vom 27. November die Organisation der Röm.-kath. Kommission.

Baustelle der Dreifaltigkeit, 1898
1898: Der Grosse Rat erlässt am 23. Februar ein Dekret über die Ausscheidung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Bern nach ihrer Zugehörigkeit zur römisch-katholischen oder zur christ-katholischen Landeskirche.
1899: Die römisch-katholische Bevölkerung der Stadt Bern bezieht mit Pfarrer Dr. Jakobus Stammler die neue Dreifaltigkeitskirche.
1921: Der Kanton Bern nimmt die seit dem Kulturkampf unterbrochenen Beziehungen zum Bistum Basel wieder auf.
Die Baustelle der Dreifaltigkeit, 1898
1935: Mit dem Dekret vom 13. Mai, das die Umschreibung und Organisation der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Bern regelt, werden im Jura zusätzlich 15 Kirchgemeinden errichtet. Damit sind alle 1874 aufgehobenen wiederhergestellt und ihre Zahl erhöht sich auf 81.

Kirche und Staat: Bischof Hänggi und Regierungsrat Siegenthaler an der Konstituierung der Synode,1982
1939: Im alten Kantonsteil werden mit dem Dekret vom 8. Mai acht römisch-katholische Kirchgemeinden errichtet und anerkannt: Bern Dreifaltigkeit, Bern St. Marien, Bern St. Antonius, Burgdorf, Langenthal, Interlaken, Spiez und Thun.
1945: Am 6. Mai wird das neue, heute noch geltende Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens (seit dem 1.7.96 heisst es: Gesetz über die bernischen Landeskirchen) erlassen. Art. 71 sieht weiterhin eine Römisch-katholische Kommission, bestehend aus elf Mitgliedern vor. Vier von ihnen müssen geistlichen und sieben weltlichen Standes sein; sie werden auf eine Amtsdauer von vier Jahren durch die stimmberechtigten Bürger der römisch-katholischen Konfession gewählt.
1952: Die römisch-katholischen Kirchgemeinden gründen den "Verband der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des alten Kantonsteils". Dieser Zweckverband ermöglicht eine überregionale freiwillige Selbsthilfe.

Hellmuth Gallati, Synodepräsident 1982-2000
1963: Mit der gleichen Absicht schliessen sich die Kirchgemeinden des französischsprachigen Kantonsteils zum Verein "Caisse de compensation des paroisses catholiques romaines du Jura et de Bienne" zusammen.
1971: Die Delegierten aller Kirchgemeinden erteilen der Römisch-katholischen Kommission den Auftrag, eine Synode zu schaffen.
1978: Die römisch-katholischen Kirchgemeinden im Gebiet des neuen Kantons Jura wechseln ihre Staatszugehörigkeit vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Die römisch-katholische Kirche wird auch im neuen Kanton als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt. Sie organisiert sich gemäss Verfassung und Kirchengesetz als "Collectivité ecclésiastique cantonale catholique romaine".

Eugen Eigenmann, Erster Synodal-
ratspräsident 1982-1987
1979: Der revidierte Artikel 84 der Staatsverfassung des Kantons Bern, der die Römisch-katholische Kommission nicht mehr erwähnt, ermöglicht die Schaffung einer römisch-katholischen Synode.
1981: Die römisch-katholischen Kirchgemeinden stimmen mehrheitlich der von der Römisch-katholischen Kommission ausgearbeiteten Kirchenverfassung zu; drei Kirchgemeinden lehnen sie ab. Die Kirchenverfassung wird auf den 1. August in Kraft gesetzt.
1982: Die Synode tritt am 12. Juni in Anwesenheit von Bischof Dr. Anton Hänggi zur konstituierenden Sitzung in Bern zusammen.
1985: Die Caritas-Regionalstelle Bern nimmt als Arbeitsstelle der Landeskirche ihre Tätigkeit auf.

Traugott Rüttimann, Synodalratspräsident 1987-2004
1987: Zur vertieften Behandlung grundsätzlicher Fragen hält die Synode in Gwatt erstmals eine zweitägige Klausurtagung ab. Weitere Klausurtagungen folgen 1992 in Gwatt und 1996 im Rüttihubelbad.
1993: Auf Ende des Jahres schliesst sich der Amtsbezirk Laufen dem Kanton Baselland an, wodurch die Landeskirche eine ihrer fünf Regionen verliert.
1994: Die Synode nimmt am 19. November eine Vorlage zur Revision der Kirchenverfassung an. Die wichtigsten Änderungen sind: Die Einführung des Ausländerstimmrechts, wie es die neue Kantonsverfassung ermöglicht. Die Beschäftigung der Landeskirche mit pastoralen, also innerkirchlichen Fragen erhält eine deutlichere rechtliche Grundlage als bisher. Die Zahl der Synoden-Abgeordneten ist nicht mehr auf 90 fixiert, sondern variabel (1-5 je nach Grösse der Kirchgemeinde). Statt regional werden die Synodalen jetzt direkt von den Kirchgemeinden gewählt. Die zehn Dekanatsvertretungen in der Synode wie auch die Regionaldekane und Dekane, die dem Synodalrat angehören, erhalten das volle Stimmrecht. Die rechtliche Stellung der Regionalkommissionen wird der tatsächlichen Entwicklung angepasst.

Martin Widmer, Verwalter 1982-1999
1995: Die Verfassungsrevision wird von den stimmberechtigten Katholiken angenommen. "Caritas Bern" verselbständigt sich als Verein, der durch die Landeskirche subventioniert wird.
1996: Eine Arbeitsgruppe liefert dem Synodalrat einen 48-seitigen Bericht zum Thema "Unterwegs zu einer synodalen Kirche" ab. Am 21. Juni 1997 und am 21. März 1998 schaffen zwei von der Arbeitsgruppe einberufene Versammlungen ein "forum katholische kirche kanton bern". Diese offene "Gesprächs- und Vernetzungsplattform" tagt erstmals am 7. November 1998 in Ostermundigen. Die Streitkultur in der Kirche und die Ökumenische Konsultation sind die Hauptthemen.
1998: Der Synodalrat erarbeitet ein Leitbild und stellt es der Synode vor. Er nimmt die Reform der Strukturen in Angriff.

Hans-Paul Roth, Verwalter 1999-2000
1999: Am 2. Januar stirbt Dr. Martin Widmer, der erste Zentralverwalter unserer Landeskirche, im 74. Lebensjahr. 1999 ist ein dreifaches Jubiläumsjahr für die katholische Kirche im Kanton Bern: 1000 Jahre Donation der Abtei Moutier-Grandval (999 Schenkung des Juras und eines Teiles des Mittellandes von Burgunderkönig Rudolf III, was zur historischen Wiederherstellung des Fürstbistums Basel führte), 200 Jahre Katholische Kirche Bern (1799 erster katholischer Gottesdienst im Berner Münster nach der Reformation) und 100 Jahre Dreifaltigkeitskirche Bern. Die Kommission für Ausländerfragen wird in Kommission für Anderssprachige umbenannt. Der Beitragssatz der Kirchgemeinden für das Budget 2000 wird auf 8% festgesetzt.
2000: Am 29. Januar stirbt unerwartet und unvermittelt der Verwalter, Fürsprecher Hans Paul Roth. Dr. Walter Riedweg wird einstimmig als neuer Präsident der Synode gewählt und löst Hellmuth Gallati ab. Zur Nachfolgerin des verstorbenen Hans Roth wählt der Synodalrat Ursula Muther-Guntern. Die Sondersynode in Bern befasst sich mit dem Legislaturprogramm 2000 bis 2004. Auf Antrag der Regionalkommission Bern wird zur Verlautbarung "Dominus Jesus" eine Stellungnahme verabschiedet, in der sich die Landeskirche zur Ökumene bekennt.

Ursula Muther-Guntern, Verwalterin seit dem 1.9.2000

Dr. Walter Riedweg, Synodepräsident
2000-2008
2001: Generalvikar Dr. Rudolf Schmid erläutert das Konzept "Grossräumigere Regionalisierung des Bistums Basel". Die Landeskirche bezieht Position zur Kirchenbesetzung der Sans-papiers.
2003: Der Bischof ernennt die Mitglieder der Leitung der Bistumsregion Bern-Jura-Solothurn. Bischofsvikar Arno Stadelmann, Domherr Robert Geiser (ad interim) und délégué épiscopal Pierre Rebetez. Die Sondersynode befasst sich mit dem Thema Familie.
2004: In Biel, Christ-König, werden die Verantwortlichen des neu errichteten Bischofsvikariates St. Verena vom Bischof installiert. Die Synode genehmigt die Finanzierung und den Vertrag St. Verena.

Pascal Eschmann, Synodalratspräsident 2004 -
Die Erklärung der Synode Luzern zu drängenden seelsorglichen Fragen führt zur Bildung einer Arbeitsgruppe, die eine eigene Erklärung zum Thema erstellen soll. Pascal Eschmann wird zum ersten frankophonen Synodalratspräsidenten gewählt.
2005: Mit der Ernennung von Gudula Metzel-Vitallowitz zur Regionalverantwortlichen ist das Team der Regionalleitung St. Verena ab 1.9.2005 abschliessend bestimmt. Dekan und Synodalrat Edgar Imer wird als Nachfolger des zurückgetretenen Hans Baur zum residierenden Domherrn des Standes Bern ernannt. Die Landeskirche erlebt ihren ersten Pontifikatswechsel von Papst Johannes Paul II. zu Papst Benedikt XVI.
Die Synode verabschiedet am 27. Mai 2005 eine Erklärung mit Postulaten zu Pflichtzölibat, Viri probati, Frauenordination und Aufhebung der Dispens für Priester, die ihr Priesteramt freiwillig abgegeben haben. Die Erklärung geht am 3. Juni 2005 an Bischof Kurt Koch, zu Handen der Schweizerischen Bischofskonferenz, welche sie ihrer Versammlung vom 6. bis 8. Juni 2005 entgegen nimmt.
2006: Die Sondersynode widmet sich dem Thema Kirchliche Berufungen. Die Bistumsleitung lanciert das Projekt Pastoraler Entwicklungsplan PEP. Die Synode verabschiedet eine Erklärung, in der sie die Zulassung von Viri probati, Frauenordination verlangt.

Sonja Schöni-Michel, Synodepräsidentin 2008-
2007: Die Synode feiert ihr 25-jähriges Bestehen und tagt erstmals im Berner Rathaus. Die Verfassungsrevision wird vom Stimmvolk angenommen und tritt per 1. Juli in Kraft. Die Synode zählt um rund ein Viertel weniger Sitze. Neu sind die im Kanton Bern ansässigen Missionen mit je 1 Sitz vertreten. Die Dekanate sind nur noch mit 3 statt vier Sitzen im Synodalrat vertreten. Das Bischofsvikariat St. Verena nimmt mit beratender Stimme teil.
2008: Mit der Wahl von Sonja Schöni-Michel präsidiert erstmals eine Frau die Synode. Der Mitbegründer und erste Synodepräsident Hellmuth Gallati verstirbt. Pfarrer Alex L. Maier wird als Nachfolger von Edgar Imer zum nicht-residierenden Domherrn des Standes Bern ernannt.
Abbé Jean-Jacques Theurillat wird zum Nachfolger von Pierre Rebetez als Délégué épiscopal und Mitglied der Regionalleitung St. Verena ernannt. Der Kommunikationsdienst der Landeskirche wird geschaffen, Karin Brunner nimmt per 1.11. ihre Tätigkeit auf.
Das Budget der röm.-kath. Landeskirche Bern beträgt rund Fr. 4,7 Mio. Die Einnahmen sind zu 95% Beiträge der Kirchgemeinden, diese leiten 8,2% ihrer Steuererträge (2009 CHF 4.46 Mio) an die Landeskirche weiter. Entsprechend ihrem Zweck sind zwei Drittel der Ausgaben Beiträge an kantonale, diözesane und schweizerische Werke, 14% sind für den Eigenbedarf für Synode, Synodalrat und Geschäftsstelle bestimmt.
Überkantonal
Röm.-kath. Zentralkonferenz RKZ / Fédération romande cath.-romaine FRCR | |
Anderssprachigenseelsorge migratio / Aumônerie des minorités migratio | |
Bistumsbeitrag / Contribution à L´Evêché | |
Solidaritätsfonds SOFO / Fonds de solidarité pour futures méres | |
Hörbehinderten-Seelsorge / Aumônerie des mal-entendants | |
Centre pastoral du Jura CPJ |
Kantonal
Arbeitsgem. christl. Kirchen Kt. Bern / Communauté de travail des Eglises |
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Ökumenische Messeauftritte / Expositions oecuméniques | |
Caritas Bern | |
Caritas Jura | |
Centro Familiare |
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Dargebotene Hand / Main tendue | |
Jüdische Gemeinden Bern / Communautés des juifs | |
Kath. Frauenbund Kanton Bern / Ligue de femmes cath. du cant. de Berne | |
Kirchl. Kontaktstellen für Flüchtlinge / Centres de contact pour les réfugiés |
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Institut für Bildungsmedien Bern (ehemals Schulwarte) / Centre de matériel didactique | |
Studierendenseelsorge Bern / Aumônerie des étudiants | |
EG kathbern.ch |
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27.05.2009