Bevor Sie austreten: Möchten Sie über Ihre Fragen oder Ihren Ärger sprechen?
Melden Sie sich gern bei uns, wir sind interessiert an Ihrer Rückmeldung.
Unsere Tür bleibt offen: für ein Gespräch, eine Frage oder auch einen späteren Wiedereintritt.
Sie sind und bleiben willkommen.
Austritt aus der katholischen Kirche
Ein Austritt aus der römisch-katholischen Kirche ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Austrittsschreiben schriftlich an die für Sie zuständige Pfarrei geschickt wird.
Im Brief enthalten sein müssen Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Ihre Unterschrift und die Formulierung, dass Sie aus der römisch-katholischen Kirche austreten möchten.
Der Austritt wird Ihnen von der Kirchgemeinde bestätigt. Behalten Sie diese Bestätigung. Falls Sie umziehen, brauchen Sie diese, um zu belegen, dass Sie nicht mehr der Kirche angehören. Sonst werden Sie automatisch wieder angemeldet.
Ein Wiedereintritt in die katholische Kirche ist jederzeit möglich.
- Hier finden Sie das umfassende Rechtsdokument des Bistums:pdf · 97 kb