Mathias Wirth schlägt vor, das Weiheformular bei der Priesterweihe zu ändern.
Foto: Pia Neuenschwander

«Ein Bischof sollte keinen Gehorsam mehr einfordern»

Mathias Wirth über sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext

Gehorsam gilt in der katholischen Kirche als Tugend. Dies begünstigt sexualisierte Gewalt, sagt Mathias Wirth*. Der Theologe und Ethiker der Uni Bern ist Mitherausgeber des Buches «Sexualisierte Gewalt in kirchlichen Kontexten».

Interview: Sylvia Stam

«pfarrblatt»: Kirchliche Separatwelten begünstigen sexualisierte Gewalt, so lautet eine These Ihres Buches. Was meinen Sie mit Separatwelten?

Mathias Wirth: Es geht um Annahmen und Praktiken, die innerhalb kirchlicher Gemeinschaften selbstverständlich sind, ausserhalb derselben jedoch der Rechtfertigung bedürfen.

Zum Beispiel?

Nehmen wir Schweigsamkeit in Bezug auf die Sexualität: Sexualität ist in einer bestimmten religiösen Optik nah an der Sünde, über ihr liegt oft ein Deckmantel des Schweigens. Das können sich Täterinnen und Täter zunutze machen. Dadurch haben Personen, die Ziele von sexualisierter Gewalt geworden sind, Mühe, das Geschehene überhaupt zu artikulieren.

Sie nennen den Gehorsam als weitere Separatwelt.

Das zeigt sich deutlich bei der Priesterweihe: Wo sonst knien Männer vor ihren Vorgesetzten hin, legen ihre Hände in seine Hände und versprechen Ehrfurcht und Gehorsam für ihr ganzes Leben? Priester stellen dem Bischof damit eine Carte blanche für ihre Biografie und in gewisser Hinsicht auch für ihr Denken aus.

Inwiefern ist das problematisch?

Wenn die Hauptplayer der katholischen Kirche solch strikten Gehorsam versprechen, färbt das auf alle Gläubigen ab. Der Gehorsam wird in einer umfassenden Weise zur religiösen Tugend.  

Und das begünstigt auch den Gehorsam allfälliger Opfer, die zum Schweigen verpflichtet werden?

Absolut. Ein Ethos des Gehorsams führt dazu, dass man dem Eigenen nicht traut: «Ich bin selbst nicht kompetent genug, meine Erkenntnisse sind begrenzt, also brauche ich eine andere Instanz.» Daran stimmt natürlich etwas, aber die letzte Instanz bleibt man selber. Man bleibt in einem ethischen Sinn immer verantwortlich. Diese Wahrnehmung wird durch eine Betonung des Gehorsams irritiert. Konkret kann dies bedeuten, dass man Grenzverletzungen nicht als solche erkennt.

Spielt der Gehorsam auch bei Mittäter:innen eine Rolle, wenn sie Übergriffe vertuschen?

Ja, der Gehorsam neigt dazu, den Blick auf die nächsthöhere Person zu richten, obwohl wir verantwortliche Subjekte sind, wie wir es in der Ethik und auch in der katholischen Moraltheologie selbstverständlich annehmen. Die Rede vom Gewissen wäre sonst ohne Gehalt.

Ein Bischof hat aber durchaus auch eine gewisse Macht. Warum setzen viele bei sexualisierter Gewalt mehr auf Gehorsam?

Im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt können Verantwortliche ihren Gehorsam besonders gut demonstrieren, indem sie nicht nach dem Staat rufen, sondern versuchen, die Kirche und den Klerus zu schützen. Hier zeigt sich auch die vermeintlich positive Seite der Gehorsams-Gemeinschaft: Wer Gehorsam versprochen hat, tritt gleichzeitig in einen Schutzraum.

Wo müsste man ansetzen, um daran etwas zu ändern?

Zum Beispiel dort, wo der Gehorsam symbolträchtig ist: Beispielsweise müsste das Weiheformular bei der Priesterweihe geändert werden. Ein Bischof sollte nicht mehr Ehrfurcht und Gehorsam einfordern. Man sollte Priester und kirchliche Mitarbeitende eher zu Kritik und eigener Verantwortungsübernahme animieren, anstatt ihnen Angst zu machen durch die Autorität etwa von Bischöfen.

Wenn ich dem Bischof von Basel vorschlage, das Weiheformular zu ändern, wird er vermutlich antworten: «Das ist von Rom her vorgegeben.». Damit würde er an den Gehorsam appellieren. Welche Macht hat ein Bischof, auf dieser Ebene etwas zu ändern?

Ein Bischof hat die Möglichkeit, sich mit anderen Bischöfen zusammentun und das in Rom einbringen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob sich der Bischof von Basel diese Inkorrektheit im Rahmen einer Güterabwägung nicht leisten sollte. Er würde eine liturgische Inkorrektheit begehen, indem er das Formular der Priesterweihe ändert zugunsten einer wirklich nachhaltigen Änderung eines Klimas in der Kirche. Abbau von Autorität ist ein ganz entscheidendes Instrument zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Sie halten nicht viel von öffentlichen Entschuldigungen kirchlicher Verantwortungsträger:innen. Weshalb nicht?

Sie banalisieren das Geschehene doppelt. Wenn ich jemandem die Hand reiche und sage: «Entschuldige bitte», setzt das voraus, dass die vorausgegangene Handlung entschuldbar ist. Vieles spricht dafür, dass sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen etwas Unverzeihliches ist, weil die Betroffenen für ihr ganzes Leben gebrochen sind.

Eine weitere Banalisierung besteht darin, dass Verantwortung nicht genau zugeschrieben wird. Wenn Kirchenvertreter:innen, die persönlich keine Schuld auf sich geladen haben, öffentlich um Entschuldigung bitten, dann wird der Unterschied zwischen Täter/innen und Nicht-Täter/innen diffus. Sexualisierte Gewalt wird jedoch von konkreten Menschen ausgeführt und von konkreten Leuten gedeckt. Wenn man das nebulös lässt, sagt man damit, dass es richtige Verantwortung nicht gibt und damit letztlich auch, dass es die Taten gar nicht richtig gibt.

2016 hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in einer Feier öffentlich um Entschuldigung gebeten. Ich habe das eher als eine Bitte wahrgenommen, mit aller Offenheit, ob das entschuldigt wird. Weil viele der Täter:innen bereits gestorben waren, standen Bischöfe und Ordensobere als Vertretung für diese Institutionen hin.

Ich verurteile das nicht grundsätzlich, ich glaube aber, eine solche Bitte um Entschuldigung müsste am Ende eines langen Prozesses der Aufarbeitung stehen. Wenn wir beide streiten, müssen wir doch erst mal die Ursachen anschauen. Solange jedoch strukturelle Ursachen wie der Gehorsam und andere Separatwelten nicht grundlegend revidiert werden, sind alle frühen Formen der rituellen Bussakte eine Form infamer Rhetorik, weil sie keinen echten Änderungswillen darstellen.

Die SBK hat eine unabhängige Studie zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche Schweiz in die Wege geleitet. Ist das ein Schritt in die richtige Richtung?

Sehr gut finde ich, dass der Auftrag an Historikerinnen der Universität Zürich gegangen ist und nicht an Jurist:innen. Allerdings ist dieser Schritt noch unvollständig: Erstens ist es nur eine Pilotstudie. Wenn etwas Unangenehmes rauskommt, kann man immer noch sagen: «Wir machen nicht weiter.» Das ist heikel. Ich empfehle ausserdem die Beauftragung interdisziplinärer Gruppen, bestehend aus Historiker:innen, Ethiker:innen, Jurist:innen, Kinder- und Jugend-Psycholog:innen.

Und Betroffenen?

Selbstverständlich. Wenn es darum geht, dass eine wissenschaftliche Untersuchung gemacht wird, dann müssen Betroffene bei der Lancierung dabei sein. In der weiteren Untersuchung spielen sie dann eine Rolle, wenn sie von Wissenschaftler:innen befragt werden.

Der Berner Pfarrer Nicolas Betticher fordert als Massnahme zur Verhinderung von Vertuschung eine Gewaltenteilung innerhalb der katholischen Kirche, sodass der Bischof nicht gleichzeitig Richter, Gesetzesgeber und spiritueller Vater eines Priesters ist, der eines sexuellen Übergriffs verdächtigt wird. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Wenn damit gemeint ist, dass Gewalt gebrochen werden soll, halte ich das für einen guten Vorschlag. Aber Gewaltenteilung ist ein demokratisches Prinzip eines Staates. Wenn wir das auf die Kirche übertragen, führt das weiter das zum Problem der Kirche als Staat im Staat. Die eigene Gerichtsbarkeit der Kirche ist eines der Probleme im Kontext von sexualisierter Gewalt.

Für Verstösse, die nicht juristisch relevant sind, wohl aber für eine Moralgemeinschaft, gebe ich Betticher recht. Da müsste es Gremien geben, die diese anschauen und Konsequenzen ziehen. Aber dazu reicht eine demokratische Personalkonferenz, da braucht es den martialischen Begriff der Gewaltenteilung nicht.

*Mathias Wirth ist evangelischer Theologe und Philosoph. Seit 2018 ist er Assistenzprofessor für Systematische Theologie/Ethik an der Universität Bern. Wirth ist katholisch aufgewachsen und war Priesteramtskandidat, ehe er konvertierte.

Mathias Wirth, Isabelle Noth, Silvia Schroer (HG): Sexualisierte Gewalt in kirchlichen Kontexten. Neue interdisziplinäre Perspektiven. De Gruyter (2021)

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