Fonds zur Förderung solidarischer, nachhaltiger und diakonischer Angebote

Möchten Sie beim Fonds zur Förderung solidarischer, nachhaltiger und diakonischer Angebote einen Unterstützungsantrag einreichen? Hier finden Sie alle Informationen.
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Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
08.30–11.30 Uhr
14.00–17.00 Uhr
Freitag
08:30–11:30 Uhr
14:00–16:00 Uhr

Zweck des Fonds

  1. Der Fonds fördert gesellschaftliches Engagement, das die christlichen Werte – Menschenwürde, Solidarität und Gemeinwohl – in die Gesellschaft hineinträgt und ihre Umsetzung im Alltag stärken will. Besonderes Augenmerk liegt auf Initiativen, die den sozialen Zusammenhalt fördern und ein solidarisches sowie verantwortungsbewusstes Miteinander ermöglichen. Damit greift der Fonds ein zentrales Anliegen der katholischen Kirche auf, wie es bereits in der Sozialenzyklika Rerum Novarum verankert ist. 

  2. Es werden Angebote gefördert, die Nachhaltigkeit ganzheitlich begreifen und sich für einen respektvollen sowie zukunftsfähigen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. So greift der Fonds auch mit diesem Engagement ein grundlegendes Anliegen der katholischen Kirche auf.

  3. Insbesondere Angebote zur Förderung von Teilhabe, Solidarität, Gerechtigkeit, 
    Gewaltlosigkeit, Frieden, Nachhaltigkeit sowie zum Abbau von Benachteiligungen können durch den Fonds unterstützt werden.  

Förderschwerpunkte

Ein Angebot ist namentlich förderfähig, wenn es Zusammenhalt, gesellschaftliche Teilhabe, Solidarität, Gerechtigkeit, Frieden und Nachhaltigkeit unterstützt. 

Antragsverfahren

  1. Der Unterstützungsantrag erfolgt elektronisch über das Optimy-Tool.
  2. Der Fondsausschuss prüft den Unterstützungsantrag und stellt Antrag an den Kleinen Kirchenrat (Exekutive der Gesamtkirchgemeinde). 
  3. Liegt die Summe des Antrags über CHF 100‘000.-,  entscheidet zusätzlich der Grosse Kirchenrat (Legislative der Gesamtkirchgemeinde).
  4. Der Entscheid wird via Optimy-Tool kommuniziert.

Gesuchsfristen

Bitte beachten Sie, dass wir keine Unterstützungsanträge entgegennehmen, die nach Projektende als Defizitdeckung eingereicht wurden.

Termine Unterstützungsanträge 2026

Unterstützungsanträge müssen frühzeitig eingereicht werden, um von der Fachkommission seriös geprüft zu werden. Folgende Termine wurden für das Jahr 2026 festgelegt:

Gesuchsfrist 08. Februar 2026
(abgelaufen)

  • Kommissionssitzung am 05. März 2026
  • Entscheid Kleiner Kirchenrat Anfang April

Gesuchsfrist 03. Mai 2026
(abgelaufen)

  • Kommissionssitzung am 04. Juni 2026
  • Entscheid Kleiner Kirchenrat voraussichtlich Mitte Juli

Gesuchsfrist 16. August 2026

  • Kommissionssitzung am 17. September 2026
  • Entscheid Kleiner Kirchenrat voraussichtlich Mitte November

Gesuchsfrist 27. September 2026

  • Kommissionssitzung am 29. Oktober 2026
  • Entscheid Kleiner Kirchenrat voraussichtlich Mitte Dezember

Die Termine 2027 werden rechtzeitig aufgeschaltet.

Ist Ihr Vorhaben abgeschlossen?

Dann reichen Sie Ihren Abschlussbericht bitte über unser Online-Formular ein.

Regelwerk «Fonds zur Förderung solidarischer, nachhaltiger und diakonischer Angebote"

Sie finden das Fondsreglement und die Verordnung unter "6 Finanzen / 6.7 Fonds" als Dateien 6.7-1 und 6.7-1.1.

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