Bevorzugt werden Projekte unterstützt, die:
- dazu beitragen, die Grundbedürfnisse der Menschen zu decken
- lokale Eigeninitiative unterstützen
- die Selbständigkeit und Unabhängigkeit zum Ziel haben
- eine lokale, vorzugsweise kirchliche Trägerschaft aufweisen
- einen Bezug zur röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern bzw. zur Region Bern aufweisen und
- umweltverträglich sind.
In der Regel werden einmalige Beiträge bewilligt. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung auch für bis zu drei Jahre zugesprochen werden. 2025 wurden insgesamt Förderbeiträge in der Höhe von 565'000 Franken bewilligt.
Gesuche und Fristen
Jede:r Gesuchsteller:in darf nur ein Gesuch pro Kalenderjahr einreichen. Vor der Eingabe eines neuen Gesuches ist ein Reporting des vorherigen Gesuches gemäss Vorgaben vollständig und korrekt einzureichen.
Gesuche müssen frühzeitig eingereicht werden, um von der Fachkommission seriös geprüft werden zu können. Folgende Termine wurden für das Jahr 2026 festgelegt:
Nächste Gesuchsfrist 05. Juli 2026
- Kommissionssitzung am 24. August 2026
- Entscheid Kleiner Kirchenrat voraussichtlich Mitte Oktober
Die Gesuchsteller werden ca. zwei Wochen nach dem Entscheid offiziell informiert.
Die Gesuchsfristen für das Jahr 2027 sind voraussichtlich im Januar/Februar und Juni 2027. Die genauen Termine werden Ende November 2026 aufgeschaltet.
Verpflichtungen
Die Projektträger verpflichten sich, die Unterstützungsbeiträge zweckgemäss und entsprechend den eingereichten Angaben einzusetzen. Zudem machen sie die Katholische Kirche Region Bern in ihren Publikationen und Informationsmedien (z. B. Jahresbericht, Webseite oder Social-Media-Kanälen) als Unterstützerin klar sichtbar.
Regelwerk «Fonds zur Förderung globaler Solidarität»
Sie finden das Fondsreglement unter "6 Finanzen / 6.7 Fonds" als Datei 6.7-2.
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Kommission zur Förderung globaler Solidarität (KGS)