Das Parlament versammelt sich in der Regel zweimal pro Jahr: im Frühjahr (Rechnung) und im Herbst (Budget). Vorgängig treffen sich die Regionalversammlungen, wo die Geschäfte vorberaten werden.
Die Aufgaben des Parlaments sind unter anderem:
- Wahl des Landeskirchenrates und dessen Präsidiums;
- Genehmigung des Budgets und Abnahme der Rechnung;
- Behandlung von Anträgen des Landeskirchenrates;
- Wahl der Kommissionen sowie der Datenschutz- und der Revisionsstelle;
- Ausübung der Oberaufsicht über den Landeskirchenrat und das Generalsekretariat.
Ihm stehen die parlamentarischen Mittel der Motion, des Postulats und der Interpellation zur Verfügung. Die Versammlungen sind öffentlich und können von interessierten Personen verfolgt werden.
Parlamentarische Kommissionen sind die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission sowie die Kommission der anderssprachigen Gemeinschaften.
Präsidium Landeskirchenparlament
Regionalversammlungen
Die Regionalversammlungen der Regionen Bern, Berner Jura, Mittelland und Oberland beraten die Geschäfte der Synode vor. Dabei beraten sie die Anliegen ihrer Region und bereiten Anträge zu Handen des Parlaments vor; dazu gehören auch Nominierungen in den Landeskirchenrat und in die Kommissionen.
Die Abgeordneten nach Regionen
Die Abgeordneten werden von ihrer Kirchgemeinde für eine Amtsdauer (Legislatur) von vier Jahren gewählt. Sie vertreten die Interessen der Kirchgemeinde und informieren diese über die Geschäfte des Parlaments.
Wählbar sind alle in kirchlichen Angelegenheiten Stimmberechtigten, unabhängig von ihrer Nationalität.
Finanz und Geschäftsprüfung
Jede Region entsendet mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission. Diese Person prüft als Oberaufsichtsgremium die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Landeskirchenrates und der Verwaltung. Zudem prüft sie alle Sachvorlagen des Rates zu Handen des Parlaments.
Kommission der anderssprachigen Gemeinschaften
Diese Kommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei dem Parlament angehören müssen. Die anderssprachigen Gemeinschaften sollen in der Kommission angemessen vertreten sein.
Sie hat beratende Funktion und Antragsrecht. Insbesondere kann sie zu Geschäften, welche die anderssprachigen Gemeinschaften betreffen, eine Stellungnahme abgeben.
Revisionsstelle
Die externe Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sie wird unterstützt von internen Revisoren.
Für das Rechnungsjahr 2026 ist gewählt:
BDO Schweiz AG, Niederlassung Burgdorf, Farbweg 11, 3400 Burgdorf