Ein Austritt aus der römisch-katholischen Kirche ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Austrittsschreiben schriftlich an die für Sie zuständige Kirchgemeinde geschickt wird.
Im Brief enthalten sein müssen Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Ihre Unterschrift und die Formulierung, dass Sie aus der römisch-katholischen Kirche austreten möchten.
Der Austritt wird Ihnen von der Kirchgemeinde bestätigt. Behalten Sie diese Bestätigung. Falls Sie umziehen, brauchen Sie diese, um zu belegen, dass Sie nicht mehr der Kirche angehören. Sonst werden Sie automatisch wieder angemeldet.
Weitere Informationen darüber, was ein Kirchenaustritt bedeutet, finden Sie im Dokument des Bistums Basel.
- Leitlinie zum Kirchenaustritt (PDF)pdf · 53 kb