Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat und seine Kommissionen decken die staatskirchenrechtliche Seite einer Kirchgemeinde ab. Er widmet sich den (weltlichen) Themen wie Finanzen, Liegenschaften, Personal und Organisation und bildet so die Grundlage, dass kirchliche Aufgaben durch die entsprechenden Fachpersonen bestmöglich wahrgenommen werden können.
Die Mitglieder des Kirchgemeinderates stützen sich in ihrer Arbeit auf das Organisationsreglement und auf die Organisationsverordnung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Seeland-Lyss; diese bilden den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeit.
An der Sitzung des Kirchgemeinderates nimmt jeweils der Vertreter der Pastoralraumleitung sowie der Kirchgemeindeverwalter teil.
Zurzeit besteht unser Kirchgemeinderat aus fünf Mitgliedern, die sich rund einmal monatlich treffen.