Die katholische Kirche im Kanton Bern

Die katholische Kirche im Kanton Bern ist dual organisiert. Das bedeutet: Die pastorale und die staatskirchenrechtliche Seite arbeiten partnerschaftlich zusammen. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, tragen aber gemeinsam dazu bei, dass kirchliches Leben, Seelsorge und soziale Angebote möglich sind.

Die pastorale Seite ist für das kirchliche Leben und die Seelsorge verantwortlich. Die staatskirchenrechtliche Seite stellt die finanziellen, personellen, organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür bereit.

Das duale System

Die pastorale Seite

Die katholische Kirche im Kanton Bern gehört zum Bistum Basel. Dieses umfasst zehn Kantone und wird von Bischof Felix Gmür mit Sitz in Solothurn geleitet.

Die Kantone Bern, Jura und Solothurn bilden gemeinsam die Bistumsregion St. Verena. Für die Leitung und Begleitung der Region ist das Bischofsvikariat St. Verena mit Sitz in Biel zuständig.

Im Kanton Bern ist die Seelsorge in Pfarreien und Pastoralräumen organisiert. Seelsorgende und weitere Mitarbeitende gestalten gemeinsam mit zahlreichen freiwillig und ehrenamtlich engagierten Menschen Gottesdienste, Seelsorge, Bildung, Gemeinschaft und soziale Angebote.

Anderssprachige Gemeinschaften bieten Seelsorge und gemeinschaftliches Leben in verschiedenen Sprachen und kulturellen Traditionen an. Ihre Mitglieder gehören gleichzeitig der Kirchgemeinde an ihrem Wohnort an.

Die staatskirchenrechtliche Seite

Zur staatskirchenrechtlichen Seite gehören die Kirchgemeinden, die Gesamtkirchgemeinden und die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern. Sie sind öffentlich-rechtlich anerkannt und demokratisch organisiert.

Die Kirchgemeinden stellen Personal an, finanzieren das kirchliche Leben vor Ort und sorgen für Kirchen, Pfarreizentren, Verwaltung und weitere Infrastruktur. Über die grundlegenden Geschäfte entscheiden die Stimmberechtigten an der Kirchgemeindeversammlung oder über ein Kirchgemeindeparlament. Der Kirchgemeinderat ist das ausführende Organ.

Die Landeskirche übernimmt Aufgaben, die mehrere Kirchgemeinden oder den ganzen Kanton betreffen. Sie unterstützt unter anderem kantonale Fachstellen, die Spezialseelsorge, anderssprachige Gemeinschaften sowie kirchliche und soziale Angebote. Zudem vertritt sie die Anliegen ihrer Mitglieder gegenüber dem Kanton und weiteren Partner.

Das Landeskirchenparlament ist das oberste gesetzgebende Organ der Landeskirche. Der Landeskirchenrat ist für die Umsetzung seiner Beschlüsse und die Führung der Landeskirche verantwortlich.

Wohin fliesst die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuern der natürlichen Personen werden von den Kirchgemeinden erhoben. Der grösste Teil bleibt in der jeweiligen Kirchgemeinde und wird für das kirchliche Leben vor Ort eingesetzt. Finanziert werden damit unter anderem Personal, Seelsorge, Gottesdienste, Bildungs- und Gemeinschaftsangebote, soziale Aufgaben sowie der Betrieb und Unterhalt kirchlicher Gebäude.

Einen Teil ihrer Einnahmen leisten die Kirchgemeinden als Beitrag an die Landeskirche. Damit werden Aufgaben finanziert, die über eine einzelne Kirchgemeinde hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise kantonale Fachstellen, Spezialseelsorge, anderssprachige Gemeinschaften, soziale Projekte und Beiträge an überregionale und nationale kirchliche Institutionen.

Zusätzlich erhält die Landeskirche Beiträge des Kantons Bern. Diese dienen der Finanzierung von Seelsorgestellen und von Leistungen, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen.

An den Vatikan werden keine Kirchensteuern überwiesen. Der sogenannte Peterspfennig ist eine freiwillige Kollekte.

Die Kirchensteuer juristischer Personen

Auch juristische Personen wie Unternehmen entrichten im Kanton Bern Kirchensteuern.

Für diese Einnahmen gilt eine gesetzliche Zweckbindung: Sie dürfen nicht für Gottesdienste und andere kultische Zwecke eingesetzt werden. Sie stehen für soziale, bildungsbezogene, kulturelle und weitere Leistungen zur Verfügung, die Menschen unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit zugutekommen.

Dazu gehören beispielsweise Beratungsangebote, Jugend- und Familienarbeit, Integrationsprojekte, Bildungsangebote sowie Beiträge an soziale Institutionen.

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