Auch Priester müssen neu ins Militär

Das Militärgesetz wurde geändert, ohne dass die Kirchen dazu Stellung nehmen konnten.
17. Juli 2026 · Home
Logo Pfarrblatt
«pfarrblatt» Bern

Redaktion «pfarrblatt»

Alpeneggstrasse 5
3012 Bern

Text: Sylvia Stam

Priester sind für die Gesellschaft entbehrlich. Dies jedenfalls findet der Bund. Anders als Ärzte, Buschauffeure oder Polizisten müssen Geistliche – das sind katholischerseits geweihte Männer – seit 1. Juni Militärdienst leisten.

Bisher wurden im Militärgesetz in Artikel 18 Geistliche noch an zweiter Stelle unter «Unentbehrliche Tätigkeiten» aufgeführt, direkt nach den Bundesräten. Denn die Bevölkerung sollte in einer Notlage einen «besonderen Zuspruch» erhalten können.

Nun sieht das der Bundesrat anders: Durch die gesellschaftliche Entwicklung mit zahlreichen Kirchenaustritten habe sich «der seelsorgerliche Betreuungsaufwand» gewandelt, sodass «nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann», so der Bundesrat in seiner Botschaft zur Gesetzesänderung.

Kirchen nicht zur Vernehmlassung eingeladen

Dass auch die Geistlichkeit künftig einen Marschbefehl erhalten wird, erfuhren die Kirchen allerdings erst, als die Änderung bereits in Kraft war. Denn weder Landes- noch Freikirchen standen auf der Adressliste der Vernehmlassung – ein schwer verständliches Versäumnis, sind die Kirchen doch von dieser Regelung direkt betroffen.

Das VBS sieht das anders: Die Vernehmlassung sei nach den Vorgaben der Bundeskanzlei erfolgt und überdies publiziert worden. Dass die Religionsgemeinschaften nicht angeschrieben worden seien, hänge mit deren Vielzahl und der «geringen Anzahl betroffener Armeeangehöriger» zusammen – betroffen wären nur Geistliche bis zu 34 Jahren.

Dienstpflicht Pfarrblattartikel

Militärdienst für Geistliche? Das Gesetz wurde geändert, ohne dass die Kirchen Stellung nehmen konnten. Foto: VBS

«Eine Anmassung»

Die Kirchen bedauern die fehlende Vorinformation. Die Dienstpflicht für Geistliche könne sich durchaus auf die pastorale Versorgung auswirken, zumal die personelle Lage in vielen Pfarreien bereits angespannt sei, sagt Bischofssprecher Maurice Greder gegenüber kath.ch. Die Argumentation des Bundesrats empfindet er als «gewissermassen eine Anmassung», weil er «die vielfältigen Dimensionen der Pastoral» nicht berücksichtige.

Gemeinsam mit der evangelischen, der christkatholischen Kirche und den Freikirchen haben die Bischöfe dem Bundesrat ihre Irritation über das Vorgehen mitgeteilt, wie die Kommunikationsstelle der Bischofskonferenz auf Nachfrage des «pfarrblatt» schreibt.

Für die Kirchen sei die Einschätzung, wonach Geistliche in ausserordentlichen Lagen nicht mehr unentbehrlich seien, sachlich nicht nachvollziehbar. Sie bitten den Bundesrat daher um Klärung der Vernehmlassungspraxis und um Prüfung praktikabler Lösungen für konkrete Konfliktfälle. Die Antwort ist aktuell noch offen. 

Pastorale Versorgung gewährleistet

A propos pastorale Versorgung: Aktuell leben hierzulande acht katholische Geistliche mit Schweizer Bürgerrecht unter 35 Jahren, wie eine Umfrage des «pfarrblatt» unter den Bistümern ergab.

Weit grösser ist die Anzahl nicht geweihter Seelsorger:innen, die in Notlagen bestimmt auch «einen besonderen Zuspruch» geben können.

Sprache: