Datenschutz und Datenaufsichtstelle
Datenschutz
Zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gesamtkirchgemeinde und ihre Kirchgemeinden Personendaten der Mitglieder, des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und intern weitergibt (z.B. an die Pfarreien und anderssprachigen Gemeinschaften). Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gesamtkirchgemeinde eingehalten (siehe rechts).
Reglemente, Gesetze, Verordnungen
Datenschutzreglement der Gesamtkirchgemeinde
Datenschutzaufsicht
Die Datenschutzaufsichtsstelle kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Ebene der Gesamtkirchgemeinde und ihrer Kirchgemeinden. Hierbei fallen ihr folgende Hauptaufgaben zu:
- Überwachung der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz in der Verwaltung
- Beratung der verantwortlichen staatskirchenrechtlichen Behörden in Fragen des Datenschutzes
- Überwachung der Datensicherung
- Vermittlung zwischen betroffenen Personen und den Behörden der Gesamtkirchgemeinde und ihrer Kirchgemeinden
Als Aufsichtsstelle für den Datenschutz wurde für die aktuelle Amtsdauer durch den Grossen Kirchenrat gewählt:
Frau Liliane Mollet
lic. iur.
Länggassstrasse 8
Postfach 3001 Bern
info@insecor.ch
Tel: 031 302 09 18
www.insecor.ch
Datenschutzbeauftragte
Für interne Anfragen sind die Datenschutzbeauftragten die Kontaktstellen für den Datenschutz. Diese:
- beraten die Organisationseinheiten in Datenschutzfragen,
- leiten Anfragen, die sie nicht selber beantworten können, an die Aufsichtsstelle weiter,
- unterstützten die verantwortlichen Organe und Benutzerinnen und Benutzer,
- fördern die Information und die Ausbildung der Angestellten,
- wirken beim Vollzug und der Einhaltung der Datenschutzvorschriften mit.
Die Datenschutzbeauftragte der kirchenrechtlichen Institutionen ist die Leitung des Pastoralraums.
Die Datenschutzbeauftragte der Gesamtkirchgemeinde und der Kirchgemeinden ist die Rechtskonsulentin der Gesamtkirchgemeinde.