Grosser Kirchenrat
Der Grosse Kirchenrat ist die Legislative der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung. Ihm gehören 29 Mitglieder aus den 12 Kirchgemeinden Dreifaltigkeit, St. Marien, St. Antonius, Bruder Klaus, Guthirt, St. Josef, St. Michael, St. Franziskus, Heiligkreuz, St. Mauritius, St. Martin und Paroisse de langue française an. In die Kompetenz des Grossen Kirchenrates gehören:
• die Genehmigung der Jahresrechnung
• die Genehmigung des Voranschlags
• die Wahl der Mitglieder des Kleinen Kirchenrates
• die Wahl des Geschäftsführers der GKG
• die Wahl der Mitglieder der ständigen Kommissionen
Er entscheidet über alle Geschäfte, welche im Einzelfall mehr als Fr. 250´000.– betragen sowie über jährlich wiederkehrende Ausgaben, welche den Betrag von Fr. 50´000.– überschreiten.
Links
Kommissionen
Kommissionen des GKR und Ihre Aufgaben
Sitzungsunterlagen
Unterlagen der kommenden Sitzung
Archiv der vergangenen Sitzungen
Sitzungsdaten
Mitglieder
Werner Bauer
Jérôme Brugger
Peter Heiri
André Indergand
Mathias Kuhn
Silvan Meier
Pedro Rech
Thomas Schibli
Florian Weissgerber
Hans Gamper